Hintergrundbericht
Der mit dem Teilhabechancengesetz neu eingeführte Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) kann echte Perspektiven für eine sehr arbeitsmarktferne Zielgruppe schaffen, wenn die Regelungen gut umgesetzt werden. Vielen Jobcentern gelingt dies bereits – durch eine enge Begleitung, eine hohe Beratungsqualität und eine vertrauensvolle Beziehung zwischen allen Beteiligten.