Navigation und Service

Jugendberufsagentur
Landkreis Rosenheim

24. Juli 2017

Jugendberufsagentur im ländlichen Raum

Kfz-Mechatroniker, Arbeit durch JBA Rosenheim gefunden
Sepp konnte seine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker dank der Förderung durch die Jugendberufsagentur Rosenheim und ihre Träger positiv abschließen.
  • Schwerpunktthema Zusammenarbeit
  • Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene

Fast so groß wie das Saarland ist der Amtsbezirk der Arbeitsagentur im bayerischen Landkreis Rosenheim. Die Förderung der hier lebenden jungen Menschen ist oft nur dann wirksam, wenn sie dezentral organisiert ist. Dieses Ziel verfolgt seit 2013 die von der Arbeitsagentur Rosenheim, dem Jobcenter Landkreis Rosenheim und dem Jugendamt im Landkreis Rosenheim ins Leben gerufene Jugendberufsagentur (JBA). Für die Abstimmung ihrer Maßnahmen haben sich die drei Träger einen Dienstleister mit ins Boot geholt: Der Bildungsträger „Junge Arbeit Rosenheim“ koordiniert ihre Zusammenarbeit.

Die Jugendberufsagentur ist eine dauerhaft seit 2013 angelegte Kooperation.

Die Arbeitslosenquote ist im Landkreis Rosenheim im bundesweiten Vergleich mit 2,3 Prozent insgesamt sehr niedrig. Auch unter den 15- bis 25-Jährigen sind nur 2,3 Prozent arbeitslos, wobei diese niedrige Quote im Vergleich zum Vorjahr sogar noch um 0,1 Prozentpunkte gesunken ist. Aufgrund der ländlichen Struktur konnten die meisten jungen Menschen in kleine und mittelständische Unternehmen vermittelt werden.

Die Jugendberufsagentur (JBA) will jungen Menschen helfen, den Übergang von der Schule in den Beruf zu ermöglichen. Dazu entwickelt sie sinnvolle Förderketten und erweitert den Maßnahme-Rahmen durch finanzielle Unterstützung aus anderen Rechtskreisen. Durch die JBA kann bei einem Rechtskreiswechsel, zum Beispiel dem Übergang vom Jugendamt auf das Jobcenter, meist individueller und schneller reagiert werden.

Die Jugendberufsagentur ist ein Angebot für junge Menschen unter 25 Jahren.

Die JBA ist eine Kooperation von Arbeitsagentur, Jugendamt und Jobcenter. Um jungen Menschen ein dezentrales Ausbildungsangebot und eine angemessene Förderung bieten zu können, nutzt die JBA im Landkreis Rosenheim die Infrastruktur des Kreisjugendamtes. Die JBA ist damit nicht unter einem „physischen“ Dach zu finden, sondern erfolgreich umgesetzt durch eine gemeinsame Strategie der drei Kooperationspartner und einen konstruktiven und engagierten Bildungsträger.

Im großen Landkreis Rosenheim sollen lange Wege für junge Menschen vermieden werden, indem verschiedene Träger ihre Leistungen nach dem SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX gebündelt anbieten. Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter Landkreis Rosenheim und das Jugendamt des Landkreises Rosenheim arbeiten dazu eng in einer JBA zusammen.

Im Dezember 2013 unterzeichneten die Träger die der JBA zugrundeliegende Kooperationsvereinbarung mit folgenden Feldern der Zusammenarbeit:

Institutionell-strategische Ebene
• Die Agentur für Arbeit ist im Jugendhilfeausschuss vertreten.
• Die Jugendhilfe ist auf der kommunalen Seite des Jobcenterbeirats beteiligt.
• Eine Arbeitsgruppe von Jobcenter und Kreisjugendamt stimmt sich über aktuelle Entwicklungen und standardisierte Verfahren ab.
• Mitwirkung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Landkreis Rosenheim und des Landkreises Rosenheim im Beirat zum Patenprojekt der „Rosenheimer Aktion für das Leben e. V.“, das Schüler über einen längeren Zeitraum bei der Verbesserung ihrer schulischen Leistungen und beim Übergang in den Beruf über einen längeren Zeitraum begleitet.

Operationale Fallebene
• Bei Problemfällen oder auf Wunsch des Jugendlichen verständigen sich die beteiligten Partner.
• Die Träger entwickeln und gestalten gemeinsam Maßnahmen, um junge Menschen zu fördern. Beispiel: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen kooperativ (BaE koop.)

Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit erfolgt nicht unter einem „physischen“ Dach. Die drei Träger beziehen stattdessen einen gemeinsamen Bildungsträger, die „Junge Arbeit Rosenheim“ ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe und des U25 Teams des Jobcenters Landkreis Rosenheim bzw. der Arbeitsagentur Rosenheim und dem Bildungsträger Junge Arbeit Rosenheim treffen sich zu regelmäßigen Dienstbesprechungen. Zudem hospitieren die Führungskräfte der Kooperationspartner im jeweilig „fremden“ Bereich. Ein Newsletter der Jugendhilfe mit aktuellen gemeinsamen Themen fördert den weiteren Informationsaustausch.

Überblick der vernetzten Leistungen der Jugendberufsagentur LK Rosenheim:
• Leistungen nach dem SGB II: Aktivierungsgutschein, individuelles Ausbildungsstellencoaching, Aktivierungshilfen für Jüngere (vom Praktikum zur Ausbildung)
• Leistungen nach dem SGB III und dem SGB IX: Wohnortnahe Reha, außerbetriebliche Ausbildung integrativ/kooperativ, Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichen Ansatz, Diagnose am Arbeitsmarkt, Unterstützte Beschäftigung
• Leistungen nach dem SGB VIII: Arbeits- und Sozialtraining, Berufsvorbereitung (Unterstützung über die Jugendhilfe), Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (Unterstützung über die Jugendhilfe), Patenprojekt für Arbeit und Firmenbetreuung (Unterstützung durch das SGB II)

Die niedrige Arbeitslosenquote unter den 15- bis 25-Jährigen im Landkreis Rosenheim wurde seit 2013 gehalten und sogar leicht verbessert – von 2,4 Prozent auf 2,3 Prozent.

Als Erfolg sehen die Netzwerkpartner der JBA insbesondere die optimierte Zusammenarbeit mit dem Träger der Jugendhilfe. Daraus folgten individuell entwickelte Maßnahmenpakete für Jugendliche, die von mehreren Trägern zusammen oder in Folge betreut wurden. Brüche in den Lebensläufen wurden so oftmals verhindert. Diese verbesserte Organisationsform kommt aktuell besonders jungen Flüchtlingen zugute.
 
Das Kreisjugendamt ist in den 46 Landkreisgemeinden und mit den Mandatsträgern gut vernetzt und sehr präsent. Die Netzwerkpartner (SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX) nutzten diese guten Kontakte und bauten sie weiter aus. Das ist insofern wichtig, als dass eine Ausbildungsstellenvermittlung bei „problembehafteten oder sozial benachteiligten“ jungen Menschen oft nur durch persönliche Kontakte möglich wird.
 
Der gedankliche Ansatz einer JBA, also das Zusammenwirken verschiedener Träger in Absprache miteinander zum Wohle des Jugendlichen, hat sich aus Sicht aller Teilnehmenden absolut bewährt und soll intensiv fortgesetzt werden.