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Jugendhaus Rostock

25. Juli 2017

Gruppenbild mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor dem Jugendhause Rostock.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendhauses Rostock
  • Schwerpunktthema Zusammenarbeit
  • Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene

Das Jugendhaus Rostock ist eine Kooperation der Agentur für Arbeit Rostock, des Hanse-Jobcenters Rostock und des Amts für Jugend, Soziales und Asyl. Die Träger bündeln dort ihre Beratungs- und Dienstleistungsangebote unter dem Motto „Kein Jugendlicher darf verloren gehen!“.

Das Jugendhaus Rostock ist eine dauerhaft eingerichtete Institution seit dem 15.10.2015.

Bei der Regiopolregion Rostock ist der Name Programm: Es gibt viele Zuzüge aus den umliegenden Kreisen. Die Einpendlerquote übersteigt mit 37,7% den deutschlandweiten Wert von 0,5% enorm (Stand: 2015). Der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist geprägt durch einen hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss und mit einer Vielzahl an Ausbildungsabbrüchen. In diesem Bereich wies Mecklenburg-Vorpommern 2014 mit 32,8% den dritthöchsten Wert im Vergleich aller Bundesländer auf. Betrachtet man nur die Hansestadt Rostock, kann diese zwar mit 28,1 Prozent im Jahr 2013 den niedrigsten Wert im Vergleich zum Rest des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorweisen, liegt jedoch auch noch über dem Bundesdurchschnitt von 24,7 Prozent aus dem Jahr 2014. In vielen Branchen herrscht Fachkräftemangel.

Die Partner des Jugendhauses wollen junge Menschen gemeinsam sowohl sozial als auch beruflich fördern. Sie möchten allen jungen Menschen abgestimmte Unterstützungs- und Integrationsangebote anbieten, um sie effektiv und nachhaltig sowohl sozial, schulisch als auch beruflich zu integrieren. Ziel ist es, den Anteil der Jugendlichen, die einen nahtlosen Übergang von der Schule in das Erwerbsleben schaffen, signifikant zu steigern. Zudem soll der Anteil der Erwachsenen ohne Schulabschluss und ohne abgeschlossene Berufsausbildung deutlich verringert werden.

Im Jugendhaus Rostock werden Jugendliche von 15 bis unter 25 Jahren betreut.

Das Jugendhaus Rostock ist eine Kooperation des Amts für Jugend, Soziales und Asyl der Hansestadt Rostock, des Amts für Ausbildungsförderung der Hansestadt Rostock, der Agentur für Arbeit Rostock sowie des Hanse-Jobcenters Rostock. Die Zusammenarbeit unter einem Dach ermöglicht es den Partnern, den jungen Menschen schnell und zielgerichtet die richtigen Ansprechpartner zur Seite stellen zu können, sie zu beraten und rechtskreisübergreifend zu unterstützen.

Wesentliches Ziel ist die systematische, verbindliche und kontinuierliche Vernetzung der an dieser Aufgabe beteiligten Akteure. Durch kurze Wege und den verbesserten Informationsaustausch sowie der Festlegung der fallbezogenen Federführung und einem arbeitsteiligem Fallmanagement sollen junge Menschen durch Ausbildung und Arbeit beruflich, sozial und gesellschaftlich integriert werden.
Damit leistet diese Kooperation auch einen Beitrag zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den jungen Menschen entsprechend ihrer jeweiligen Kernkompetenzen bei sämtlichen Fragen zu eigenverantwortlicher Lebensführung, Ausbildung und Arbeit, einschließlich der sozialen Rahmenbedingungen, beratend zur Seite. Unabhängig davon, ob es sich um betriebliche, schulische oder trägergestützte Anschlussperspektiven handelt, will das Jugendhaus die jungen Menschen kompetent und individuell beraten, zeitnah vermitteln und aktiv begleiten.

Die Maßnahmen, die im Rahmen des Jugendhauses umgesetzt werden, sind:
• Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Informationsplattform, die alle Angebote der verschiedenen Leistungsträger enthält.
• Austausch aller relevanten Informationen, unter Wahrung datenschutzrechtlicher Regelungen, um möglichst alle Jugendlichen, die bei einem der Partner erfasst sind, angemessen beraten und vermitteln zu können.
• Abstimmung der Maßnahmeplanung zwischen den zuständigen Behörden mit Rücksicht auf die festgestellten Bedarfe sowie Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
• Einrichtung eines Controllings, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Ziel, „keiner darf verloren gehen“ und „jede(r) Jugendliche erhält eine Chance auf eine Ausbildung“, erreicht wird.
• Sicherstellung einer aktiven, eingreifenden Beratung und Begleitung aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Angebote des Jugendhauses Rostock wahrnehmen möchten.

Die Erfahrungen zeigen, dass die Weichen in einen erfolgreichen Start in das Erwerbsleben bereits vor dem Ende der Schulzeit gestellt werden. Im Jugendhaus Rostock wird daher Wert auf eine frühzeitige Unterstützung junger Menschen bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsstellen gelegt. Zusätzlich sorgt das Jugendhaus für „Hilfe zur Selbsthilfe“: Hierbei bedient es sich unterschiedlicher sozialpädagogischer Instrumente und Methoden, um individuell zu beraten, zu betreuen und zu begleiten.

Bei der dezentralen, rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit werden zudem einbezogen: die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), die Familienkasse, die berufspsychologischen Services, externe Beratungsdienste und Sozialpädagoginnen und -pädagogen des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl sowie das Amt für BAföG direkt vor Ort. Zudem steht mit dem Integrationsprojekt „AHOI“ (Ankommen, Hilfe, Orientierung, Integration) eine interne Jobwerkstatt zur Verfügung, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter junge Menschen in 15 verschiedene Seminare rund um die Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche schulen und bei Bewerbungsaktivitäten unterstützen. Innovativ ist zudem, dass das Jugendhaus ein Jugendcafé betreibt und einen Facebook-Auftritt erstellt hat.

Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Rechtskreise erstellten die Konzepte innerhalb von zehn ständigen, koordinierenden Arbeitsgruppen. Diese Gruppen, in denen Vertreter sämtlicher Kooperationspartner vertreten waren, planten alle wichtigen Schritte in der Umsetzung des Jugendhauses.
Die Steuerung des Jugendhauses Rostock erfolgt durch einen ständigen Koordinierungsausschuss, dem jeweils ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der drei Kooperationspartner beiwohnen.

Logo des Jugendhauses Rostock