Eingliederungsberichte

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat neben den gemeinsamen Einrichtungen Kommunen zur alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen. Sie nehmen in diesem Rahmen Aufgaben anstelle der Bundesagentur für Arbeit eigenverantwortlich wahr. Eine Liste der zugelassenen kommunalen Träger finden Sie hier.

Die zugelassenen kommunalen Träger übermitteln dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich einen Eingliederungsbericht. In dem Eingliederungsbericht wird dargestellt, welche Strategien bei den Bemühungen um Eingliederung und um Überwindung der Hilfebedürftigkeit von Leistungsempfängern angewandt wurden und wie die im Vorjahr erzielten Ergebnisse aus Sicht des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt bewertet werden.

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