In dem Teilprojekt „Übergang Förderung berufliche Weiterbildung (FbW)“ der Arbeitsgruppe „Qualitätsarbeit“ wurden die neuen rechtskreisübergreifenden Prozesse zwischen Jobcentern (SGB II) und Agenturen für Arbeit (SGB III) nach der Zuständigkeitsverlagerung der FbW auf das SGB III untersucht. Betrachtet wurden insbesondere die Bildungszielplanung, strategische Entscheidungen der Geschäftsführungen sowie die praktische Umsetzung der Übergaben.
Zentrale Schlüsselerkenntnis ist, dass kulturelle Unterschiede und Silodenken zwischen SGB II (individuell, bedarfsorientiert) und SGB III (stark prozessual, standardisiert) das Vertrauen beeinträchtigen und damit die Zusammenarbeit erschweren. Daher wurden das vertrauensvolle Vorleben der Leitungen und strukturierte Austauschformate als wichtigster Hebel zum Abbau dieser Barrieren benannt. Zudem bietet der „Schieberegler“ des Referenzprozesses zwar großen Gestaltungsspielraum, wird aber häufig als starre Standardlösung genutzt. Empfohlen wird hier, die individuelle Entscheidungskompetenz der Fachkräfte stärker zu nutzen. Darüber hinaus wurde empfohlen für kurzläufige FbW schlanke, klar abgestimmte Sonderregelungen zu etablieren.
Darüber hinaus zeigt die Auswertung von 137 Fällen und 32 Interviews, dass der Rechtskreiswechsel selbst nicht zu relevanten „Übergangsverlusten“ führt, wohl aber dass unterschiedliche Förderlogiken (aktivierende, eher großzügige Praxis im SGB II vs. restriktivere, arbeitsmarktorientierte Praxis im SGB III) Eintritte in FbW begrenzen können. Als Lösung werden Hybrid- oder Teamberatungen beider Rechtskreise vorgeschlagen, damit SGB II-Leistungsbeziehende nicht verloren gehen. Für die Organisation der Beratung wird hier eine Spezialisierung in der FbW-Beratung (insbesondere im SGB III) empfohlen, um den komplexen Bedarfen von SGB II-Leistungsbeziehenden besser gerecht zu werden. Generalistenlösungen hingegen funktionieren nur bei intensivem fachlichen Austausch und klar benannten Ansprechpersonen in beiden Institutionen.
Ferner wurde festgestellt, dass im Bereich Qualitätssicherung noch kein gemeinsames Gesamtkonzept besteht. Deshalb sollte der Referenzprozess standardisiert in die Fachaufsicht aufgenommen, risikoorientierte Prüfungen verabredet und gute Praxis sowie Fehlerfälle systematisch zur Lern- und Feedbackkultur genutzt werden.
Schließlich wurde die Bildungszielplanung bisher kaum an die neue Rollenverteilung angepasst und bleibt stark getrennt gedacht (SGB III arbeitgeberorientiert, SGB II bewerberorientiert). Im Bericht wird daher eine rechtskreisübergreifende, ganzjährige Bildungszielplanung im Bottom-up-Prinzip vorgeschlagen.
In der Gesamtbewertung gilt die Einführung des Referenzprozesses als erfolgreich, mit nur geringem Bedarf an regionaler Nachsteuerung.
Entwicklungsbedarfe sieht die Interne Beratung vor allem:
- bei der Nutzung der vollen Bandbreite des Schiebereglers,
- beim Aufbau eines systematischen Qualitätssicherungskonzepts,
- bei kurzläufigen FbW.