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Datenschutzerklärung

Information nach DSGVO

Mit dieser Datenschutzinformation kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Verantwortlicher für den Datenschutz den Informationspflichten aus Artikel 13, 14, 7 Absatz 3 Satz 3 und Artikel 21 Absatz 4 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach.

Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (sogenannte betroffene Person) beziehen. Zu personenbezogenen Daten zählen folglich sämtliche Informationen, mit denen eine Person eindeutig bestimmt wird oder mit denen eine eindeutige Zuordnung durch die Kombination von eigenen und fremden Informationen möglich ist, wie beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Unter personenbezogene Daten fallen zudem durch die Nutzung der Website notwendigerweise entstehende Informationen wie beispielsweise Beginn, Ende und Umfang der Nutzung oder IP-Adresse.

Im BMAS werden personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang und vor allem zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt insbesondere auf der Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Welche personenbezogenen Daten dies betrifft, zu welchem Zweck sie verwendet werden und auf welcher Grundlage sie benötigt und verarbeitet werden, wird im Folgenden erläutert. Diese Information enthält Hinweise, wie die verantwortliche Stelle und die /der Datenschutzbeauftragte des BMAS kontaktiert werden können. Sie enthält zudem Informationen zu den Rechten der betroffenen Personen und soll diese unter anderem in die Lage versetzen, über den Umgang mit den personenbezogenen Daten informiert zu entscheiden.

Allgemein wird auf die Datenschutzerklärung des BMAS verwiesen: BMAS Datenschutzerklärung

Für die Nutzung dieser Internetseite und spezieller Verarbeitungen im Zusammenhang mit den Themenfeldern "Servicestelle SGB II" und "SGB II Extranet" im BMAS werden ergänzend folgende Informationen zur Verfügung gestellt.

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragte/r

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Deutschland

Telefon:
Dienstsitz Berlin 030 18 527-0 / Dienstsitz Bonn 0228 99 527-0
E-Mail:
poststelle@bmas.bund.de
DE-Mail:
poststelle@bmas.de-mail.de

Bei konkreten Fragen zum Schutz der personenbezogenen Daten können sich die betroffenen Personen auch an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n wenden:

Datenschutzbeauftragte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
53107 Bonn

Telefon:
0228 99 527-0
E-Mail:
bds@bmas.bund.de

2. Datenverarbeitung durch den Besuch dieser Internetseite

1. Zweck

Bei jedem Besuch der Internetseiten des BMAS werden Daten verarbeitet, die zur Bereitstellung des Angebotes erforderlich sind. Das BMAS ist auf Grundlage von § 5 BSI-Gesetz (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zur Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMAS und der Kommunikationstechnik des Bundes verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt.

2. Art und Quelle der Daten

Es werden folgende Daten verarbeitet:

  • Typ und Version des Internet-Browsers
  • verwendetes Betriebssystem
  • IP-Adresse des Nutzers
  • IP-Adresse und Name des Servers
  • Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
  • HTTP-Protokoll und -Status
  • übertragene Datenmenge
  • Dateipfad

Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS direkt von den betroffenen Personen und ihren elektronischen Endgeräten.

3. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz.

4. Empfänger

Diese Daten werden ebenfalls in Log-Dateien über den Zeitpunkt des Besuches hinaus auf einem Server, bei dem Webanbieter Digitas Pixelpark GmbH gespeichert.

Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMAS protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.

5. Speicherdauer

Die Löschung erfolgt, sobald der Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist, es sei denn es bestehen berechtigte Interessen des BMAS nach Artikel 17 Absatz 3 DSGVO oder es bestehen Aufbewahrungspflichten aus Gründen der IT-Sicherheit (drei Monate gemäß § 5 Absatz 2 BSIG).

6. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

Ohne die oben genannten technischen Verbindungdaten ist eine Nutzung der Internetseite faktisch beziehungsweise aus IT-sicherheitsrechtlichen Gründen nicht möglich.

3. Session-Cookies

1. Zweck

Bei Besuch der Website werden sogenannte Session-Cookies gesetzt. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. Sie sind funktional erforderlich, um eine stabile Verbindung zur Website https://www.sgb2.info zu gewährleisten.

2. Art und Quelle der Daten

In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern. Es werden in diesem Zusammenhang keine personenbezogenen Daten erhoben. Mit der Session-ID kann die Nutzung der Website durch den Besucher nicht nachvollzogen werden.

3. Rechtsgrundlage

Dies erfolgt auf Grundlage des § 25 Absatz 2 Nummer 2 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).

4. Empfänger

Diese Daten werden ebenfalls in Log-Dateien über den Zeitpunkt des Besuches hinaus auf einem Server, bei dem Webanbieter Digitas Pixelpark GmbH gespeichert.

Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMAS protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.

5. Speicherdauer

Die vom BMAS auf der SGBh II-Website eingesetzten Session-Cookies werden gelöscht, wenn die Sitzung beendet wird, das Browserfenster geschlossen wird oder eine andere Seite aufgerufen wird.

Hinweis: Es gibt auch dauerhafte Cookies, um Besucherinnen und Besucher auch nach langer Zeit wiedererkennen zu können. Diese Informationen werden als Textdatei auf der Festplatte der besuchenden Personen gespeichert. Solche Cookies verwendet das BMAS auf der SGB II-Website nicht.

4. Webanalyse

1. Zweck

Zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zu den vom BMAS wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken ausgewertet.

2. Art und Quelle der Daten

Mit dem Webanalysedienst etracker werden Cookies auf dem Rechner der Besucher gespeichert. Werden Einzelseiten dieser Website aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

  • zwei Bytes der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers (die letzten 6 Zeichen werden anonymisiert),
  • die aufgerufene Website,
  • die Webseite, von der der Nutzer auf die aufgerufene Website gelangt ist (Referrer),
  • Erkennung wiederkehrender Besucher und Besucherhistorie
  • die Unterseiten, die von der aufgerufenen Website aus aufgerufen werden,
  • die Verweildauer auf der Website und
  • die Häufigkeit des Aufrufs der Website.

Die personenbezogenen Daten erzeugt das BMAS zwar beim Besuch des Web-Angebots Die IP-Adresse wird jedoch bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die nutzenden Personen für das BMAS anonym bleiben.

Die Software ist so eingestellt, dass die IP-Adressen nicht vollständig gespeichert werden, sondern 2 Bytes der IP-Adresse maskiert werden (Beispiel: 192.168.xxx.xxx). Auf diese Weise ist eine Zuordnung der gekürzten IP-Adresse zum aufrufenden Rechner nicht mehr möglich.

3. Rechtsgrundlage

Diese Anonymisierung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 c) in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 c) DSGVO (Grundsatz der Datenminimierung).

Die kurzzeitige Erhebung der IP-Adresse vor der Anonymisierung erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 a), Artikel 7 DSGVO und im Übrigen gemäß § 25 Absatz 1 TTDSG. Über die Erhebung kann im Vorfeld entschieden werden. Das geschieht durch die Auswahl, welche die Nutzenden zu Beginn des Besuchs im Cookie-Hinweis tätigen. Wenn die Nutzenden die Auswahl nachträglich ändern möchten, kann das durch Klick auf den unten stehenden Link erfolgen. Der Cookie-Dialog öffnet sich dann erneut und die Einstellungen können entsprechend geändert werden.

zum Cookie-Dialog

4. Empfänger

Die Software läuft dabei ausschließlich auf den Servern des Dienstleisters etracker im Auftrag des BMAS. Eine Speicherung der Nutzungsinformationen findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

5. Speicherdauer

Die IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert, so dass die nutzenden Personen für das BMAS anonym bleiben.

5. Kontoregistrierung

1. Zweck

Wenn Nutzende sich über extranet.sgb2.info registrieren, verarbeitet das BMAS personenbezogene Daten zur Identifikation und Autorisierung der Nutzenden. Die Daten sind erforderlich, um einen Zugang zum geschützten Bereich zu ermöglichen. Im geschützten Bereich stehen Nutzenden nicht-öffentliche Informationen und weiter interaktive Inhaltsmodule zur Verfügung. Zusätzlich werden die Daten zur Kommunikation zwischen den Nutzenden und der Servicestelle SGB II genutzt, die vom Dienstleister im Auftrag des BMAS betrieben wird.

2. Art und Quelle der Daten

Um sich für einen Zugang zum geschützten Bereich zu registrieren, werden die folgenden personenbezogenen Daten von Nutzenden erhoben:

  • Vorname
  • Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Jobcenter
  • Zielgruppe
  • Geschäftsadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) als optionale Angabe
  • Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS direkt von den betroffenen Personen.

Es sind nur folgenden Personengruppen berechtigt, über die Registrierung und Angabe ihrer Daten Zugang zum geschützten Bereich zu erhalten:

  • Mitarbeitende der Jobcenter (folgende Zielgruppen):
    • Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
    • Beauftragte für den Haushalt (BfdH)
    • Controllerinnen und Controller (begrenzt auf zwei Personen pro Jobcenter)
    • Geschäftsführungen und Jobcenter-Leitungen, stellvertretende Geschäftsführungen und stellvertretende Jobcenterleitungen
    • Teamleitungen und Projektmitarbeitende der Netzwerke ABC
  • Mitarbeitende der folgenden Institutionen (Steuerungsgruppe)
    • Arbeitsministerien der Länder (jeweils sechs Personen in den verantwortlichen Ressorts)
    • Bundesagentur für Arbeit
    • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    • Kommunale Spitzenverbände (jeweils vier Personen pro Verband)
    • Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit (jeweils vier Personen)
    • Träger der Jobcenter (jeweils zwei Personen der Agentur für Arbeit und der Kommune)

3. Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der Daten der Nutzenden erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO. Im Rahmen der Registrierung stimmen die Nutzenden der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten zu.

Durch das Anmeldesystem mit einer zusätzlichen Bestätigungsnachricht, die einen Link zur endgültigen Registrierung (Double-opt-in) enthält, ist sichergestellt, dass die angegebene E-Mail-Adresse der Person korrekt ist. Mit der E-Mail-Adresse und einem der Person bekannten Passwort ist die Anmeldung im geschützten Bereich möglich.

Bei der Registrierung werden die Daten auf dem BMAS-Server gespeichert und eine Bestätigungsnachricht mit einem Link zur endgültigen Registrierung an die angegebene E‑Mail‑Adresse generiert. Soweit die Registrierung nicht durch den Link in dieser E-Mail bestätigt wird, werden die Daten nach 30 Tagen gelöscht.

Erst durch Bestätigung des Links in der E-Mail werden die Daten zur Anmeldung gespeichert und die Anmelde-Funktion für die angemeldete Person nutzbar.

4. Empfänger

Diese personenbezogenen Daten werden auf einem Server des BMAS gespeichert.

Die Verwaltung der Anmeldedaten wird von dem Dienstleister Digitas Pixelpark übernommen.

5. Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der registrierten Nutzenden werden gelöscht, wenn die Person nicht mehr Mitarbeitende eines Jobcenters sind und damit keine Berechtigung zur Nutzung des geschützten Bereichs mehr haben. Ebenso werden die Daten gelöscht, wenn die Person das BMAS-Angebot nicht mehr nutzen möchte. Die Löschung kann bei der Servicestelle SGB II formlos beantragt werden. Dazu kann eine E-Mail mit dem Löschwunsch an servicestelle@sgb2.info gesendet werden.

Die Löschung wird darauf hin von der Servicestelle vorgenommen. Zusätzlich werden auch alle anderen von der Person angegebenen Daten im geschützten Bereich gelöscht.

Sollte keine vorzeitige Löschung beantragt werden, bleiben die Daten mindestens bis zum Abschluss des Programms Servicestelle SGB II erhalten und werden spätestens sechs Monate nach dessen Ende gelöscht.

6. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

Ohne die Angabe der Daten kann keine Registrierung und Prüfung der Berechtigung zur Nutzung des geschützten Bereichs vorgenommen werden. Deshalb ist die Angabe der Daten zwingende Voraussetzung für den Zugang zum geschützten Bereich für den vorgesehenen Personenkreis sowie die vom BMAS zur Übernahme administrativer Aufgaben beauftragten Organisation (Servicestelle SGB II).

6. Newsletter-Versand

1. Zweck

Das BMAS verarbeitet personenbezogene Daten in diesem Kontext ausschließlich für den Versand der Newsletter der "Bundesregierung zu allen Themen rund um die Servicestelle SGB II" und für statistische Auswertungen zur Analyse der Systemleistung ein.

2. Art und Quelle der Daten

Wer sich auf einem der Newsletter-Verteiler der "Bundesregierung zu allen Themen rund um die Servicestelle SGB II" einträgt, muss die E-Mail-Adresse angeben. Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS direkt von den betroffenen Personen.

3. Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO.

Durch das Anmeldesystem mit einer zusätzlichen Bestätigungsnachricht, die einen Link zur endgültigen Registrierung enthält (Double-opt-in) ist sichergestellt, dass der Newsletter von der anmeldenden Person explizit erwünscht ist.

Bei der Registrierung werden die Daten auf dem BMAS-Server gespeichert und eine Bestätigungsnachricht mit einem Link zur endgültigen Registrierung an die angegebene E‑Mail‑Adresse generiert. Soweit die Registrierung nicht durch den Link in dieser E-Mail bestätigt wird, werden die Daten nach 30 Tagen gelöscht.

Erst durch Bestätigung des Links in der E-Mail werden die Daten zum Newsletter-Versand für die Nutzung des Newsletter-Angebots gespeichert.

4. Empfänger

Diese personenbezogenen Daten werden auf einem Server des BMAS gespeichert.

Die Verwaltung der Newsletter-Abonnements wird von dem Dienstleister Digitas Pixelpark übernommen. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

5. Speicherdauer

Soweit die abonnierende Person mit der Speicherung der Daten zu diesem Zweck nicht mehr einverstanden ist und somit das BMAS-Angebot nicht mehr nutzen möchte, kann die Einwilligung zur Datenverarbeitung für den Versand des Newsletters jederzeit widerrufen werden.

Damit erfolgt eine Abmeldung vom Newsletter-Versand und die angegebenen Daten werden dabei gelöscht.

Mit diesem Link kann die Abmeldung erfolgen. Hierfür wird die E-Mail-Adresse benötigt, die bei der Anmeldung angegeben wurde.

6. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

Ohne die E-Mail-Adresse der abonnierenden Person ist die Zustellung des gewählten Newsletters nicht möglich.

7. Kontaktaufnahme über das Kontaktformular dieser Internetseite

1. Zweck

Die im Rahmen einer Kontaktaufnahme durch die absendende Person mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation des Anliegens verarbeitet. Die Kontaktwege zum BMAS im Kontext der "Servicestelle SGB II":

2. Art und Quelle der Daten

Im Zusammenhang mit den an das BMAS gerichteten Anliegen werden die übermittelten Daten – in der Regel Name, Vorname, Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer – verarbeitet. Die Angabe der Anschrift bei Einzeleingaben ist notwendig, da das BMAS nach der geltenden Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) gehalten ist, Bürgeranliegen postalisch zu beantworten, und eine vertrauliche Antwort häufig nur per Post gewährleistet werden kann.

Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS in der Regel direkt von den betroffenen Personen im Rahmen der Kontaktaufnahme.

3. Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der Identifikations- und Adressdaten und der für die Bearbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG. Weitergehende Informationen werden aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 a) in Verbindung mit § 7 DSGVO verarbeitet.

Soweit die Anschreiben oder Unterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Gesundheitsdaten oder Gewerkschaftszugehörigkeit) umfassen sollten, erfolgt diese Angabe freiwillig und die Übersendung dieser Daten bewertet das BMAS als eine Einwilligung zur Verarbeitung auch dieser Daten nach Artikel 9 Absatz 2 a) DSGVO. Soweit die Verarbeitung dieser besonders schützenswerten Daten aufgrund einer Einwilligung erfolgt, wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht gemäß Artikel 7 Absatz 3 DSGVO hingewiesen.

4. Empfänger

1. Kontaktaufnahme mittels Kontaktformular

Die Verarbeitung des Anliegens, welches über das Kontaktformular auf der Internetseite des BMAS mitgeteilt wird, erfolgt durch den vom BMAS beauftragten Dienstleister neues handeln AG. Soweit die Anliegen nicht durch die Mitarbeiter*innen der neues handeln AG bearbeitet werden können, erfolgt eine Weiterleitung an das BMAS.

2. Kontaktaufnahme über das Formular "Barriere melden"

Die Verarbeitung des Anliegens, welches über das Formular "Barriere melden" auf der Internetseite des BMAS mitgeteilt wird, erfolgt durch den vom BMAS beauftragten Dienstleister neues handeln AG. Soweit die Anliegen nicht durch die Mitarbeiter*innen der neues handeln AG bearbeitet werden können, erfolgt eine Weiterleitung an das BMAS.

3. Kontaktaufnahme über servicestelle@sgb2.info

Die Bearbeitung des Anliegens, welches über die E-Mail-Adresse servicestelle@sgb2.info mitgeteilt wird, erfolgt durch den vom BMAS beauftragten Dienstleisters neues handeln AG. Soweit das Anliegen nicht durch Mitarbeitende der neues handeln AG bearbeitet werden kann, erfolgt eine Weiterleitung an das BMAS.

4. Kontaktaufnahme über info@digitaspixelpark.com:

Die Bearbeitung des Anliegens, welches über die E-Mail-Adresse info@digitaspixelpark.com mitgeteilt wird, erfolgt durch den vom BMAS beauftragten Dienstleisters Digitas Pixelpark.
Soweit das Anliegen nicht durch Mitarbeitende der Digitas Pixelpark bearbeitet werden kann, erfolgt eine Weiterleitung an das BMAS.

5. Speicherdauer

Die Festsetzung der Aufbewahrungsfristen erfolgt unter Beachtung der Hinweise des Bundesarchivs für die Schriftgutverwaltung betreffend die Festsetzung von Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut von obersten Bundesbehörden gemäß § 19 Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien (RegR).

Soweit die Kontaktaufnahme im Rahmen beispielsweise von Einzeleingaben folgt, beträgt die Aufbewahrungsfrist ein Jahr ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde, bei fachspezifischen Themen oder Stellungnahmen beträgt die Frist bis zu 20 Jahren, für Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren bis zu 30 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde.

Hinweis: Nicht erforderliche Unterlagen werden durch das BMAS gegebenenfalls vernichtet.

6. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten

Ohne Angabe der Adressdaten und anfragerelevanter personenbezogener Daten ist eine Bearbeitung und Beantwortung des Anliegens nicht möglich.