Die Servicestelle SGB II kann leider keine rechtliche Beratung bieten. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die ein konkretes Hilfeersuchen haben, steht das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als kompetenter Partner für Auskünfte zur Verfügung.
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Wenn sich Ihr Anliegen auf eine bestimmte nachgeordnete Behörde des BMAS (z.B. Arbeitsagentur, Rentenversicherung) bezieht, kann es sinnvoll sein, Ihre Daten an die betreffende Behörde weiterzuleiten.
Die Weiterleitung erfolgt allein zu dem Zweck, Ihr Anliegen umfassend zu bewerten und zu beantworten. Von der Weiterleitung sind die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten betroffen. Es können auch sogenannte besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten umfasst sein.
Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Wenn sich Ihr Anliegen (auch) auf einen Sachverhalt bezieht, für welches das BMAS nicht zuständig ist, kann das BMAS eine Weiterleitung an die zuständige Behörde (z.B. ein anderes Bundesministerium) übernehmen.
Die Weiterleitung erfolgt zu dem Zweck, Ihr Anliegen von den zuständigen Behörden zügiger bearbeiten und beantworten zu lassen. Von der Weiterleitung sind die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten betroffen. Es können auch sogenannte besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten umfasst sein.
Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
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Kontakt zum BMAS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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