Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Leitung der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) inne und setzt damit einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Der KSR gehören Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände an.
Die Kommission soll bis Ende 2025 Empfehlungen für Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten. Das soziale Schutzniveau soll bewahrt bleiben.
Weitere Informationen zu den Themen und zum Zeitplan der KSR finden Sie auf der Webseite des BMAS.