Im „Faktenblatt Gleichstellung im SGB II“ werden auch Daten über erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Fluchtmigration veröffentlicht. Geflüchtete Personen aus der Ukraine waren darin bisher jedoch nicht enthalten. Dies liegt daran, dass von Juni 2022 bis März 2024 die Datenqualität hinsichtlich des Fluchthintergrunds von Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft nicht ausreichend war.
Ab August 2025 werden im „Faktenblatt Gleichstellung im SGB II“ die Daten auch zu Geflüchteten aus der Ukraine mit einbezogen. Vorjahreswerte werden wegen fehlender Vergleichbarkeit nicht ausgewiesen, solange sie den Zeitraum bis März 2024 betreffen.