Mit dem weiterentwickelten Zielsteuerungssystem SGB II wird ab dem Planungsjahr 2027 ein neuer, aber weiterhin einheitlicher Rahmen für die Steuerung der Jobcenter eingeführt: Das System richtet den Blick künftig stärker auf den gesamten Integrationsprozess und berücksichtigt neben der Integration in Erwerbstätigkeit auch die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Förderung sozialer Teilhabe.
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Die wichtigsten Informationen finden Sie in unserem FAQ.
Orientierung an den Zielen des SGB II
Das neue System ist weiterhin die gesetzlichen Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgerichtet:
- die Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
- die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,
- die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
- sowie die Förderung sozialer Teilhabe.
Das Zwei-Säulen-Modell
Neu ist die Ausgestaltung in zwei Säulen. Die erste Säule richtet den Fokus auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Förderung sozialer Teilhabe. Da sich diese Ziele nicht mit bundesweit einheitlichen Kennzahlen abbilden lassen, vereinbaren die Jobcenter hierfür dezentral lokale Schwerpunkte.
Die zweite Säule konzentriert sich auf die Abbildung der Integrationsergebnisse der Jobcenter: Dabei wurden die bestehenden Kennzahlen weiterentwickelt und die Integrationsquoten differenzierter dargestellt. So werden Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden und von Personen ohne Langzeitleistungsbezug künftig getrennt betrachtet. Mit dem Ziel, eine gleiche wirtschaftliche Eigenständigkeit im Lebensverlauf stärker zu unterstützen, wird daneben die Integrationsquote von Frauen abgebildet.
Ergänzungsgrößen richten den Blick auf nachhaltige Beschäftigung, Qualifizierung und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Damit werden in der Steuerung sowohl die Qualität der Integrationen als auch präventive Ansätze stärker berücksichtigt.
Entwicklung und Beschluss
Grundlage für das neue System war ein aufwändiger Entwicklungsprozess unter Beteiligung
- des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
- der Bundesagentur für Arbeit,
- der Länder,
- der kommunalen Spitzenverbände
- sowie von Praktikerinnen und Praktikern aus den Jobcentern.
In einer Pilotierungsphase, an der 23 Jobcenter teilnahmen, wurde die Erfassung dezentral gesetzter Ziele über lokale Schwerpunkte erprobt.
Im September 2025 hat der Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II das neue System beschlossen.