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Freibetragsrechner

3. Januar 2019

Wer seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus seinem Erwerbseinkommen sichern kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen ergänzenden Anspruch auf Bürgergeld. Die Berücksichtigung von Erwerbseinkommen ist so ausgestaltet, dass derjenige, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, aufgrund der Freibeträge mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hat als derjenige, der seinen Lebensunterhalt ausschließlich mit Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB II deckt. Mit diesem Rechner können Sie die Freibeträge (Absetzbeträge) ermitteln.

Hinweise zur Benutzung

Welchen Rechner wählen?

Den Einkommensrechner "Arbeitnehmer" verwenden Sie bitte, wenn Sie neben nicht ausreichendem Arbeitseinkommen Bürgergeld beziehen oder als Auszubildende bzw. Auszubildender neben der Ausbildungsvergütung auch Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, an einem Freiwilligendienst teilnehmen oder steuerlich privilegiertes Einkommen nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b EStG erhalten.
zum Rechner "Arbeitnehmer"

Den Einkommensrechner "Sonstige Einkünfte" verwenden Sie bitte, wenn Sie andere Einkünfte (etwa Arbeitslosengeld nach dem SGB III oder andere Sozialleistungen) neben dem Bürgergeld haben.
zum Rechner "Sonstige Einkünfte"

Bitte beachten Sie, dass der Freibetragsrechner ausschließlich für die Berechnung laufender Einnahmen entwickelt wurde.

Feststehende Pauschalen

Die Felder "Grundabsetzbetrag", "Pauschbetrag für (private) Versicherungen" und "Riester-Vertrag vorhanden" können vom Benutzer bzw. der Benutzerin nicht verändert werden.

Rechtliche Hinweise

Die Grundlage des Freibetragsrechners ist §11b Absatz 2 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Berechnungsergebnisse dienen nur zu Ihrer Information.
Aus den Berechnungen können keine Ansprüche auf Leistungen abgeleitet werden. Für die Berechnung und Auszahlung der Leistungen sind die Jobcenter zuständig.

Technischer Hinweis

Zur Nutzung des Rechners sollten Sie Javascript und Cookies aktiviert haben.