Sie forschen zur Wirksamkeit der Förderinstrumente §§ 16e/16i SGB II des Teilhabechancengesetzes. Welche neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen Ihnen vor?
Maximilian Schiele: Sowohl „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16e SGB II als auch „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II sind sehr wirksame Instrumente. Beide verbessern Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten. Für § 16e zeigt sichzudem ein hoher und stabiler Effekt auf die Aufnahme ungeförderter Beschäftigung. Der Effekt ist bei gemeinnützigen oder öffentlichen Arbeitgebern ähnlich groß wie in der Privatwirtschaft. Zur Arbeitsmarktwirkung von § 16i rechnen wir noch 2026 mit Ergebnissen. Die Beschäftigungsquoten nach Förderende stimmen optimistisch. Insbesondere die maximale Förderdauer von fünf Jahren scheint sich zu lohnen.
Wie blicken Sie aus wissenschaftlicher Sicht auf beide Instrumente?
Ramos Lobato: Beide Instrumente sind ein Erfolgsmodell. Dazu trägt die zielgenaue Auswahl der Geförderten durch die Jobcenter entscheidend bei. Vor allem bei „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist es gelungen, besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte zu erreichen. Beide Instrumente wirken zudem den desintegrativen Folgen von Arbeitslosigkeit entgegen und eröffnen neue Möglichkeiten für gesellschaftliche Teilhabe. Um diese Fördererfolge nachhaltig abzusichern, braucht es allerdings Anschlussperspektiven – gerade für diejenigen, denen der Sprung in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gelingt.
Wie schätzen Sie die langfristige Bedeutung der Instrumente für die Unterstützung arbeitsmarktferner Menschen ein?
Ramos Lobato: Der Bedarf für beide Instrumente ist groß, ebenso der Zuspruch aufseiten der Jobcenter – gerade für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, das eine Lücke im Förderangebot des SGB II geschlossen hat. Beide Instrumente bleiben wichtige Bausteine für die Integration arbeitsmarktferner Menschen. Allerdings gingen die Förderzugänge bis Ende 2025 deutlich zurück. Doch ein wirksames Instrument kann nur helfen, wenn es tatsächlich eingesetzt wird.
Die Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Geförderten nach § 16e ist 25 Monate nach Eintritt in die Förderung um 36 Prozentpunkte höher als die der Vergleichsgruppe ohne Förderung.
70 Prozent aller Betriebe in Deutschland kennen beide Instrumente nicht (Stand: 2021). Die Kontaktaufnahme zu Unternehmen ist daher besonders wichtig.
Anteil der Personen, die nach einer Förderung in einer sozialversicherungspflichtigen Anschlussbeschäftigung sind.
Quellen
- IAB-Forum: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Eine Anschlussbeschäftigung nach Förderende ist mit einer langfristen Beschäftigungsstabilität verbunden
- IAB-Forum: Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“: erste positive Befunde zur Beschäftigungssituation nach fünfjähriger Förderung
- IAB-Kurzbericht 13|2024: Der Lohnkostenzuschuss zeigt hohe und stabile Beschäftigungseffekte
- IAB-Forum: Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen: Viele Betriebe kennen das Teilhabechancengesetz nicht
- IAB-Forschungsbericht 4|2024, S.17
Neugierig geworden?
Noch mehr zur Forschung des IAB lesen Sie in unserem Interview mit Forscherin Dr. Katharina Grienberger.
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