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Sozialer Arbeitsmarkt: Pauschalen für Passiv-Aktiv-Transfer werden deutlich erhöht

Mit dem 1. Januar 2023 erhöhen sich die Pauschalen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) zur Finanzierung von Förderungen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II.

Gleichzeitig wird die zweite Bedarfsgemeinschafts-Klasse (BG-Klasse) angepasst – von „Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwachsenen und mindestens einem Kind“ zu „Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwachsenen und einem Kind“. Bei Erwachsenen mit mehreren Kindern gilt künftig die dritte BG-Klasse.

Bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr können in der Folge durch die Jobcenter zusätzlich für die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarktes aktiviert werden.

Künftig gelten folgende Pauschalen:

Konstellation der Bedarfsgemeinschaft („BG-Klasse“) PAT-Pauschale (alt) PAT-Pauschale (neu)
Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwachsenen und keinem Kind („1-Personen BG“)   500 Euro monatlich 800 Euro monatlich
Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwachsenen und einem Kind   600 Euro monatlich 1.000 Euro monatlich
Alle anderen Fallkonstellationen   600/700 Euro monatlich 1.100 Euro monatlich