Mit dem 1. Januar 2023 erhöhen sich die Pauschalen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) zur Finanzierung von Förderungen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II.
Gleichzeitig wird die zweite Bedarfsgemeinschafts-Klasse (BG-Klasse) angepasst – von „Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwachsenen und mindestens einem Kind“ zu „Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwachsenen und einem Kind“. Bei Erwachsenen mit mehreren Kindern gilt künftig die dritte BG-Klasse.
Bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr können in der Folge durch die Jobcenter zusätzlich für die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarktes aktiviert werden.
Künftig gelten folgende Pauschalen:
Konstellation der Bedarfsgemeinschaft („BG-Klasse“) | PAT-Pauschale (alt) | PAT-Pauschale (neu) |
---|---|---|
Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwachsenen und keinem Kind („1-Personen BG“) | 500 Euro monatlich | 800 Euro monatlich |
Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwachsenen und einem Kind | 600 Euro monatlich | 1.000 Euro monatlich |
Alle anderen Fallkonstellationen | 600/700 Euro monatlich | 1.100 Euro monatlich |