Der Deutsche Bundestag wird den Haushalt 2025 aufgrund fehlender Mehrheiten wohl nicht rechtzeitig verabschieden können. Verschiebt sich die Verkündung des Haushaltsgesetzes in das nächste Jahr, kommt es zunächst zu einer Phase der vorläufigen Haushaltsführung nach Maßgabe der in Artikel 111 Grundgesetz enthaltenen Regelungen. Hierauf müssen sich die Jobcenter für das Haushaltsjahr 2025 einstellen.
Das ist jetzt wichtig
Nähere Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung erlässt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden. In der Vergangenheit ging dieses Rundschreiben zum Jahresende zu. Daher sind die konkreten Bedingungen der sich abzeichnenden vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2025 derzeit noch offen. Wie üblich wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Jobcenter und Träger unmittelbar informieren.
Die Regelungen werden aber voraussichtlich ganz überwiegend denen vergangener vorläufigen Haushaltsführungen entsprechen. Grundlage für die vorläufige Haushaltsführung könnten den bisherigen Erfahrungen folgend, die Ansätze und Strukturen des Regierungsentwurfs zum Haushalt 2025 sein. Wie hoch die vom BMF für die vorläufige Haushaltsführung festzulegende Obergrenze bei der Bewirtschaftung der Mittel sein wird, bleibt abzuwarten.
Je nach Dauer der Regierungsbildung nach den Neuwahlen zum Deutschen Bundestag könnte es eine längere vorläufige Haushaltsführung geben.
Wichtig ist bis Ende dieses Jahres die ordnungsgemäße Buchung der Verpflichtungsermächtigungen mit Fälligkeit im Haushaltsjahr 2025. Daher bittet das BMAS die Jobcenter, falls noch nicht geschehen, sämtliche eingegangenen Verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2025 im HKR-Verfahren des Bundes bzw. ERP-System der BA zu buchen und fortlaufend zu bewirtschaften.
Hintergrundinformationen zur vorläufigen Haushaltsführung: Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Jobcenter
Auch die Jobcenter müssen im kommenden Jahr mit der absehbaren vorläufigen Haushaltsführung umgehen. Die vorläufige Haushaltsführung stellt sicher, dass der Geschäftsbetrieb in den Jobcentern möglichst unbeeinträchtigt weiterlaufen kann. Auch die Eingliederungsmaßnahmen können in einem bestimmten Umfang weitergeführt werden.
Das BMAS informiert Sie in einer Präsentation [PDF, 219KB] über die Rechtsgrundlagen zur vorläufigen Haushaltsführung und ihre grundsätzlichen Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der Budgets der Jobcenter. Dabei werden u. a. der Zweck und das Verfahren der vorläufigen Haushaltsführung erklärt und der Zeitplan für die Eingliederungsmittel-Verordnung 2025 vorgestellt.
Mehr erfahren
Eine Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen informiert ausführlich über das System der öffentlichen Haushalte.
Weiterführende Informationen zum Bundeshalt finden Sie auf www.bundeshaushalt-info.de.
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