Der Deutsche Bundestag hat am 10. November 2022 das Bürgergeld-Gesetz beschlossen. Damit ist eine weitere Hürde für die Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) genommen. Bei 679 abgegebenen Stimmen votierten 385 Abgeordnete dafür, 261 dagegen und 33 enthielten sich.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil warb zu Beginn der Bundestagsdebatte für die Zustimmung zum Bürgergeld-Gesetz. Die Bundesregierung wolle mit dem Bürgergeld mehr Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch Arbeit ermöglichen. „Wir schaffen die Chance, dass Menschen nicht in Hilfstätigkeiten vermittelt werden müssen, sondern einen Berufsabschluss erlangen und dauerhaft in Arbeit vermittelt werden können“, sagte Heil. Außerdem baue das Bürgergeld überflüssige Bürokratie in den Jobcentern ab – für die Mitarbeitenden, die „eine hervorragende Arbeit leisten“.
Als Nächstes muss nun der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, damit es am 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Eine Sondersitzung des Bundesrats findet am 14. November statt. Sollte die Länderkammer dem Gesetz nicht zustimmen, geht das Verfahren in den Vermittlungsausschuss.
Mit dem Bürgergeld-Gesetz wird die Grundsicherung für mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland neugeregelt und an die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und die Arbeitsmarktsituation angepasst. Außerdem werden bessere Rahmenbedingungen für die Arbeit von etwa 74.000 Beschäftigte in 405 Jobcentern geschaffen.
Eine Zusammenfassung der Debatte, alle Reden als Videos sowie die Abstimmungsergebnisse finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestags.
Mehr Informationen:
- Wir haben Fragen und Antworten zum Bürgergeld zusammengestellt.
- Außerdem gibt es einen Zeitplan zum Verfahren.
- Hier finden Sie Protokolle und Drucksachen aus dem Bundestag.