Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur Einführung des Bürgergeldes veröffentlicht.
Mit dem sogenannten Bürgergeld-Gesetz, dessen Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 geplant ist, sollen Respekt und soziale Sicherheit gestärkt sowie bürokratische Hürden abgebaut werden. So muss sich etwa niemand, die oder der in den Bürgergeldbezug eintritt, in den ersten zwei Jahren um Ersparnisse oder Wohnraum sorgen, sondern kann sich auf Weiterbildung und die Arbeitsuche konzentrieren. Im Fokus der Bürgergeldeinführung stehen Vertrauen, soziale Teilhabe, langfristige Perspektiven und Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Regelsatz-Festlegungen werden nachträglich in den Gesetzesentwurf aufgenommen, sobald die Regierungskoalition abschließend über eine Anpassung der Regelbedarfe angesichts der aktuellen Preissteigerungen beraten hat.
Den vollständigen Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes finden Sie unten als PDF. Auf der Website des BMAS finden Sie nähere Informationen zum Bürgergeld.