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Bürgergeld

Verkündung im Bundesgesetzblatt: Das Bürgergeld ist rechtskräftig

Das Bürgergeld-Gesetz ist am 20. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit ist die umfassende Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende rechtskräftig und kann wie geplant ab Januar 2023 schrittweise in Kraft treten.  

Das „Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes“ ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51 erschienen. Der Volltext ist online beim Bundesanzeiger Verlag abrufbar.  

Wann welche Teile des Bürgergeld-Gesetzes umgesetzt werden, können Sie unserer Grafik [PDF, 36KB]  entnehmen. Im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages ist zudem die parlamentarische Geschichte des Bürgergeld-Gesetzes nachvollziehbar: Eine Übersicht listet alle Drucksachen vom ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung bis zum Plenarprotokoll jener Sitzung, die das Gesetz verabschiedete.   

Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf unserer  Themenseite.

Bei Fragen oder Anregungen zur Umsetzung des Bürgergeldes wenden Sie sich gern an   servicestelle@sgb2.info.