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Bürgergeld

Das Bürgergeld-Gesetz ist beschlossen

Das Bürgergeld ist da. Am 25.11.2022 haben der Bundesrat und der Bundestag dem Gesetz zugestimmt und damit den Weg für die Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) frei gemacht.

Die ersten Änderungen treten bereits ab 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz passt die Grundsicherung für mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland an die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und die Arbeitsmarktsituation an. 

Das Gesetz sieht unter anderem folgende Neuregelungen vor:

  • Die Regelbedarfe steigen im Kontext aktueller Krisen zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene.

  • Es wird eine einjährige Karenzzeit eingeführt, in der die Kosten für die Wohnung und die Heizung übernommen werden.

  • Auch die Vermögensprüfung wird neu geregelt. So muss Erspartes unter 40.000 Euro nicht aufgebraucht werden. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft steigt diese Grenze um 15.000 Euro an.

  • Bei Wohneigentum gibt es eine neue Härtefallregelung: Ein selbstgenutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern gehören zum Schonvermögen. Bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede weitere Person um 20 Quadratmeter.

  • Leistungsminderungen können bereits nach der ersten Pflichtverletzung eingesetzt werden. Demnach mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten Pflichtverletzung für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent.

Das Bürgergeld-Gesetz schafft gleichzeitig bessere Rahmenbedingungen für die Arbeit von etwa 74.000 Beschäftigte in 406 Jobcentern. Besonders der Verzicht auf Rückforderungen bis 50 Euro, die sogenannte Bagatellgrenze, und die Möglichkeit Anträge online zu stellen, sollen den Alltag in den Behörden erleichtern.

Als nächstes wird das beschlossene Gesetz gedruckt und Bundeskanzler Olaf Scholz sowie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Unterschrift vorgelegt. Im Anschluss muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterschreiben. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt es am 1. Januar 2023 in Kraft. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden schrittweise zum 1. Januar und 1. Juli 2023 eingeführt.

Mehr Informationen:

  • Die Servicestelle SGB II bietet eine Themenseite für Jobcenter.

  • Zum weiteren Verfahren aktualisiert das BMAS seine Internetseite laufend.

  • Eine Grafik über die schrittweise Umsetzung des Gesetzes steht für Sie zur Verfügung.

  • Hier finden Sie ein Interview mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Thema Bürgergeld.