Wer übernimmt die Aufgabe der Schlichterin oder des Schlichters bei Ihnen?
Günter Holzum: Wir haben uns gefragt: Wer könnte diese Aufgabe gut erfüllen? Wer bringt genügend Unabhängigkeit vom Jobcenter mit aber auch die notwendige rechtliche Sachkenntnis? Wir haben uns letztlich für zwei frühere Mitarbeitende des Jobcenters entschieden, zwei ehemalige Bereichsleitungen. Die bringen aus ihrem langjährigen Berufsleben alle nötigen Kompetenzen mit und sind zugleich unabhängig.
Wie wird das Schlichtungsverfahren bei Ihnen ablaufen?
Günter Holzum: Das haben wir noch nicht bis ins Detail zu Ende gedacht. Wir wollen jedenfalls nicht im Stillen nach Aktenlage entscheiden. Es wird ein Treffen aller betroffenen Parteien geben. Dort schildern zunächst die Leistungsberechtigten ihre Sicht auf die Situation. Danach bringt das Jobcenter seine Sicht ein. Die Schlichtungsperson spricht im Anschluss eine Empfehlung aus, der die Beteiligten in aller Regel folgen sollen. Auf dieser Grundlage wird schließlich der gemeinsame Lösungsvorschlag formuliert.
Wie erarbeiten Sie den gemeinsamen Lösungsvorschlag?
Günter Holzum: Wir stimmen das gerade noch ab. Jedenfalls wird das gemeinsame Gespräch mit der Schlichtungsperson eine wichtige Rolle spielen. Und wenn es dann zu einem gemeinsamen Lösungsvorschlag kommt, muss das entsprechend schriftlich niedergelegt werden und sollte nach unserer Auffassung von beiden Seiten unterschrieben werden. Dadurch entsteht die notwendige Verbindlichkeit. Das ist streng genommen rechtlich nicht bindend, aber es muss schon sehr gute Gründe geben, sich nicht daran zu halten.
Steckbrief
- Standort: Jobcenter Wesel
- Organisationsform: gemeinsame Einrichtung
- Anzahl der Beschäftigten: 470
- Anzahl der Leistungsbeziehenden: 31.140
- Projekt: Schlichtung
- Thema: Kooperation und Schlichtung
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