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Servicestelle SGB II für Jobcenter | SGB2.info Praxisblick Organisierten Sozialleistungsmissbrauch wirksam bekämpfen

Organisierten Sozialleistungsmissbrauch wirksam bekämpfen

Komplexe Fälle, viele Beteiligte, gemeinsame Verantwortung: Drei Praktiker berichten, warum Spezialisierung, Datenaustausch und behördenübergreifende Zusammenarbeit entscheidend sind.

Engagiert für einen gerechteren Sozialstaat: Stefan Grawe (GeKo Wuppertal), Sven Ziemann (Jobcenter Hamburg) und André Stelzer (Jobcenter Wuppertal). 

Organisierter Sozialleistungsmissbrauch ist ein komplexes Phänomen. Er betrifft oft nicht nur Jobcenter, sondern zahlreiche Behörden und Institutionen. Im Gespräch berichten drei Experten aus ihrer Praxis:

- Sven Ziemann, Fachexperte im Fachteam organisierter Leistungsmissbrauch (FToL) des Jobcenters Hamburg,

- André Stelzer, Fachbereichsleitung Leistung und Recht im kommunalen Jobcenter Wuppertal

- und Stefan Grawe, Leiter der Gemeinsamen Koordinierungsstelle Rhein-Wupper (GeKo).

Sie sprechen über aktuelle Entwicklungen, die Bedeutung von Netzwerken und darüber, was andere Jobcenter aus ihrer Praxis lernen können.

Warum beschäftigt das Thema Sozialleistungsmissbrauch die Jobcenter?

André Stelzer: Jobcenter sind täglich mit der Aufgabe konfrontiert zu beurteilen, ob die Angaben von Leistungsberechtigten vollständig und richtig sind. Nicht jede unzutreffende Angabe stellt dabei gleich ein großes Betrugsverfahren dar. Dennoch entsteht bei vielen Mitarbeitenden der Eindruck, dass immer wieder versucht wird, durch falsche Angaben höhere Leistungen zu erhalten. Wenn solche Fälle organisiert und systematisch auftreten, prägt das den Arbeitsalltag erheblich. Dann wird das Thema zwangsläufig zu einer Aufgabe, mit der sich Jobcenter insgesamt auseinandersetzen müssen.

Sven Ziemann: Es geht aber um mehr als einzelne Leistungsfälle. Der Sozialstaat lebt davon, dass die Menschen Vertrauen in ihn haben. Er soll diejenigen unterstützen, die Hilfe benötigen. Diese Akzeptanz gerät aber unter Druck, wenn organisierte Strukturen Sozialleistungen gezielt ausnutzen. Deshalb müssen die Jobcenter Missbrauch entgegenwirken und die Integrität des Systems schützen.

Was genau verstehen Sie unter „organisiertem Leistungsmissbrauch“ und warum ist diese Abgrenzung wichtig?

André Stelzer: Juristisch betrachtet kann bereits eine einzelne verschwiegene Nebeneinnahme einen Leistungsbetrug darstellen. Wenn wir über organisierten Sozialleistungsmissbrauch sprechen, meinen wir jedoch etwas anderes. Im Fokus stehen Fälle, in denen die Täterinnen und Täter mit erheblicher krimineller Energie und nach einem systematischen Muster vorgehen. Oft profitieren Personen im Hintergrund von den Taten, während die Leistungsbeziehenden die Risiken tragen oder gar Opfer sind. Genau diese Strukturen beschäftigen uns, weil sie das Vertrauen in den Sozialstaat nachhaltig erschüttern.

Sven Ziemann: Für uns ist dabei das Dreiecksverhältnis wichtig: Es gibt Personen, die Leistungen beziehen, Dritte, die davon profitieren, und ein strukturiertes Vorgehen über viele Fälle hinweg. Organisierter Sozialleistungsmissbrauch ist kein Einzelfall, sondern ein Geschäftsmodell.

Hat sich das Phänomen in den vergangenen Jahren verändert?

Stefan Grawe: Eindeutig ja. Die Fälle sind heute deutlich komplexer. Früher ging es häufiger um einzelne falsche Angaben. Heute betreiben die Beteiligten viel mehr Aufwand, um Fälle passend zu den Leistungen zu fingieren und nachvollziehbare Lebenssachverhalte zu konstruieren. Die Personen kennen das System oft sehr gut und wissen, welche Nachweise sie benötigen. Das erschwert die Aufklärung.

Sven Ziemann: Gleichzeitig beobachten wir mittlerweile ein starkes Anpassungsverhalten. Wenn Behörden in einem Bereich erfolgreich gegen bestimmte Modelle des Leistungsmissbrauchs vorgehen, werden neue Wege gesucht. Im Bereich der prekären Wohnverhältnisse haben wir beispielsweise erlebt, dass Vermietende nach erfolgreichen Ermittlungsverfahren ihre Verträge oder Geschäftsmodelle angepasst haben. So konnten sie bekannte Kontrollmechanismen umgehen.

Warum betrifft das Thema häufig mehrere Behörden gleichzeitig?

Stefan Grawe: Weil sich die zugrundeliegenden Probleme selten auf einen einzigen Zuständigkeitsbereich beschränken. Hinter einem Fall von Sozialleistungsmissbrauch stehen oft auch ausländer-, melde-, steuer- oder wohnungsaufsichtsrechtliche Fragen. Deshalb können Jobcenter solche Fälle häufig nicht allein bearbeiten. Viele Probleme lassen sich sogar besser verhindern, wenn die beteiligten Behörden frühzeitig zusammenarbeiten.

Welche Muster begegnen Ihnen besonders häufig?

Stefan Grawe: Die Bandbreite ist groß. Häufig sehen wir Falschanmeldungen, nicht gemeldete Erwerbstätigkeit, Schwarzarbeit oder verschleierte Bedarfsgemeinschaften. Daneben gibt es Fälle, in denen Menschen Leistungen beziehen, obwohl sie tatsächlich über erhebliche Einkünfte verfügen.

Sven Ziemann: Im Bereich prekärer Arbeit begegnen uns außerdem regelmäßig Mindestlohnunterschreitungen oder vorgetäuschte Beschäftigungsverhältnisse. Im Bereich Wohnen stehen überbelegte Wohnungen, mangelhafte Unterkünfte und überhöhte Mieten im Mittelpunkt. Die Betroffenen leiden dabei häufig selbst unter den Zuständen.

Gibt es einen Fall, der Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?

Stefan Grawe: Besonders beschäftigt haben mich mehrere Familien, die über Jahre in schlechten Verhältnissen lebten: zehn Menschen in einer Wohnung, Matratzen auf dem Boden, Vorhänge statt Türen, kein Spielzeug. Immer wieder gab es Meldungen zu Ortsabwesenheiten wegen nicht mitgeteilten Arbeitsaufnahmen in Deutschland oder Ausreisen in die Heimat. Die Kinder gingen kaum zur Schule. Es gab in der Wohnung auch gar keine Schulsachen. Später stellte sich heraus, dass die Familien im Ausland mehrere Immobilien besaßen, die über die Jahre luxuriös und wahrscheinlich mithilfe der Leistungen ausgebaut wurden. Wieso diese Familien einerseits in Deutschland in großer Armut und in miserablen Verhältnissen trotz Sozialleistungsbezuges leben und andererseits im Ausland Vermögen besitzen, bleibt ungeklärt. Solche Fälle zeigen, wie schwer Täter- und Opferrollen zu trennen sind – besonders, wenn Kinder unter den Strukturen leiden.

André Stelzer: Bei einem unserer ersten großen Fälle hatte ein Anbieter Nachhilfe abgerechnet, die nie stattgefunden hatte. Im Strafprozess kam dann die Überraschung: Das Gericht wertete unsere damals unzureichenden Kontrollen als mildernden Umstand für den Täter. So schmerzlich diese Aussage für uns war, sind wir dadurch in unserem Ansatz bestätigt, genauer hinzuschauen.

Sven Ziemann: Mir ist ein Außendiensteinsatz an einem sehr heißen Tag besonders in Erinnerung geblieben. In einer stickigen, von Wanzen befallenen Wohnung zeigte uns eine weinende Mutter die Beine ihres Säuglings – vom Knie bis zu den Zehen voller Bisse. In solchen Momenten wird deutlich, dass es nicht nur um finanzielle Schäden, sondern auch um menschenwürdige Lebensbedingungen geht.

Hamburg und Wuppertal haben mit unterschiedlichen Ansätzen reagiert. Welche Lösungen haben sich bisher bewährt und warum?

Sven Ziemann: Hamburg hat früh erkannt, dass es bei Schrottimmobilien, prekären Wohnverhältnissen und organisiertem Leistungsmissbrauch strukturelle Probleme in der Bekämpfung gibt. Deshalb haben wir verschiedene Themenfelder in einem zentralen Fachteam gebündelt. Die Materie ist so komplex geworden, dass ein spezialisiertes Team notwendig ist, das sich nur mit diesen Fällen beschäftigt. Jetzt laufen Wissen und Erfahrungen an einer Stelle zusammen. So entstehen Praxiswissen, Routinen und belastbare Netzwerke.

André Stelzer: In Wuppertal haben sich diese Strukturen eher schrittweise entwickelt. Ausgangspunkt waren konkrete Verdachtsfälle und die Erkenntnis, dass das Jobcenter viele Probleme nicht allein lösen kann. Daraus entstand ein Netzwerk verschiedener Behörden und Institutionen. Dieser Ansatz ist über die Jahre gewachsen und hat sich als sehr tragfähig erwiesen. Mit der Zusammenarbeit über die GeKo erschließen wir uns darüber hinaus eine stärkere Zusammenarbeit bei den Themen Geldwäsche, Menschenhandel oder Banden- und Clankriminalität und behalten dabei den Fokus auf den Auswirkungen auf Sozialleistungen.

Herr Grawe, auch die GeKo Rhein-Wupper setzt auf Zusammenarbeit und bündelt verschiedene Kriminalitätsfelder unter einem Dach. Wie funktioniert das?

Stefan Grawe: Viele dieser Phänomene hängen zusammen. Wer sich mit organisierter Kriminalität beschäftigt, stößt häufig auch auf Sozialleistungsmissbrauch, Steuerdelikte oder andere Straftaten. Unser Ziel ist es, Wissen zu teilen, Handlungsfelder gemeinsam zu betrachten und städteübergreifend Muster zu erkennen. Dadurch können wir Verdrängungseffekte schneller erkennen und neue Entwicklungen frühzeitig weitergeben.

Herr Ziemann und Herr Stelzer, welche Bedeutung haben Außendienst und Ermittlungsdienst für Ihre Arbeit im Jobcenter?

Sven Ziemann: Der Außendienst ist unverzichtbar. Viele Sachverhalte lassen sich nur vor Ort klären. Gerade im Bereich prekärer Wohnverhältnisse brauchen wir Fotodokumentationen, Vermessungen oder andere Belege. Diese Informationen sind häufig entscheidend, um Ansprüche durchzusetzen oder Fehlentwicklungen nachzuweisen.

André Stelzer: Unser Ermittlungsdienst arbeitet sowohl draußen als auch am Schreibtisch. Sie recherchieren, überprüfen Verdachtsmomente, führen Informationen zusammen und klären Sachverhalte auf. Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden selbstständig Schwerpunkte setzen können. Sie brauchen ausreichend Freiraum, um Muster zu erkennen und Verdachtsfällen eigenständig nachzugehen.

Sie haben es bereits erwähnt: Netzwerk- und behördenübergreifende Zusammenarbeit gelten als Schlüssel zum Erfolg. Mit wem arbeiten Sie zusammen?

Stefan Grawe: Mit Einwohnermeldeämtern, Ausländerbehörden, Sozialleistungsträgern, Familienkassen, Zoll, Polizei, Wohnungsaufsichten und vielen weiteren Partnern. Wie wichtig das ist, zeigt sich etwa bei unzulässig genutzten Wohnungen mit vergitterten Fenstern und ohne zweiten Fluchtweg: Hier müssen Jobcenter, Wohnungsaufsicht und Bauordnung ihre Erkenntnisse unmittelbar zusammenführen. Entscheidend sind deshalb feste Ansprechpersonen und kurze Wege. Man darf nicht jedes Mal wieder von vorne erklären müssen, warum ein bestimmter Sachverhalt relevant ist.

Sven Ziemann: Netzwerkarbeit lebt außerdem von Vertrauen. Das wächst über die Zeit. Besonders wichtig sind klare Vereinbarungen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf allen Ebenen.

Welche Rolle spielen Datenaustausch und Datenanalysen?

Sven Ziemann: Datenanalysen sind für uns ein wichtiges Instrument, um Auffälligkeiten und Muster überhaupt sichtbar zu machen. Gerade im Bereich des prekären Wohnens helfen sie dabei, Hinweise auf Überbelegungen oder andere problematische Konstellationen frühzeitig zu erkennen. Solche Analysen ersetzen keine Ermittlungsarbeit, sie liefern aber wichtige Anhaltspunkte dafür, wo sich eine genauere Prüfung lohnt.
Darüber hinaus spielt der Datenaustausch mit anderen Behörden eine große Rolle. In der Praxis stoßen wir hier allerdings immer wieder an technische Grenzen. Viele Informationen liegen bereits digital vor, können aber nicht einfach und sicher zwischen den beteiligten Stellen ausgetauscht werden. Dadurch entstehen Umwege und zusätzliche Arbeitsschritte, die Verfahren verlangsamen.

André Stelzer: Was uns vielerorts fehlt, sind intelligente und automatisierte Datenabgleichsysteme. Meldet sich beispielsweise jemand beim Einwohnermeldeamt ab, weiß diese Behörde nicht, ob diese Person Leistungen vom Jobcenter bezieht. Gleichzeitig kann das Amt nicht vorsorglich alle Abmeldungen an die Jobcenter übermitteln. So können für eine andere Behörde wichtige Informationen unbemerkt bleiben.

Welche Datenaustauschsysteme nutzen Sie?

Sven Ziemann: Eine einheitliche Plattform für den behördenübergreifenden Datenaustausch gibt es bislang nicht. Im Jobcenter Hamburg nutzen wir für bestimmte Verfahren eine gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt entwickelte Cloudlösung auf einem Server in Deutschland. Der Hintergrund ist, dass wir bei der Vorbereitung von Gerichtsverfahren teilweise große Datenmengen austauschen müssen. Das lässt sich irgendwann nicht mehr praktikabel organisieren.
Für den Austausch mit Ermittlungsbehörden gibt es häufig noch keine vergleichbaren Lösungen. Teilweise erleben wir deshalb Situationen, die eher an die Vergangenheit erinnern als an eine digitale Verwaltung. Dann werden mehrere Aktenordner ausgedruckt, zu einer Behörde gebracht und dort wieder eingescannt. Das ist in vielen Fällen leider noch immer die Realität.

Wie gelingt behördenübergreifender Datenaustausch trotz Datenschutz?

André Stelzer: Die Frage wird sehr häufig gestellt. Aus meiner Sicht lautet die Antwort: Man braucht Menschen, die das Datenschutzrecht gut kennen und die gleichzeitig den Anspruch haben, Lösungen zu finden. Datenschutz wird häufig als Begründung genutzt, um Dinge nicht zu tun. Damit macht man es sich allerdings zu einfach.
Wer Datenschutz ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Risikovermeidung betrachtet, landet schnell bei der Haltung: Lieber gar nichts machen. Damit kommt man in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit aber nicht weiter. Das Datenschutzrecht ist – wenn man sich damit auskennt – an vielen Stellen deutlich offener, als oft angenommen.
Es gibt zahlreiche gesetzliche Grundlagen für den Austausch von Informationen zwischen Behörden. So ermöglicht beispielsweise § 69 SGB X den Austausch zwischen Sozialleistungsbehörden, wenn die Informationen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Auch mit Finanzbehörden bestehen entsprechende Möglichkeiten. Die rechtlichen Instrumente sind also vielfach vorhanden.

Welche Lösungen könnten helfen?

André Stelzer: Denkbar wären technische Lösungen, die wie ein neutraler Vermittler funktionieren. Eine solche Stelle könnte Informationen verschiedener Behörden zusammenführen und ausschließlich die jeweils relevanten Treffer an die zuständigen Stellen zurückspielen. Damit ließe sich vermeiden, dass Behörden entweder wichtige Informationen übersehen oder große Datenbestände austauschen müssen, die sie für ihre Arbeit gar nicht benötigen. An solchen Möglichkeiten fehlt es derzeit in vielen Bereichen noch.

Sven Ziemann: Aus der Praxis betrachtet wünschen wir uns vor allem sichere und standardisierte Austauschwege. Die Daten sind häufig vorhanden. Die Herausforderung besteht darin, sie rechtssicher, effizient und mit vertretbarem Aufwand dort verfügbar zu machen, wo wir sie zur Aufklärung eines Sachverhalts benötigen.

Was raten Sie anderen Jobcentern, um sich für die Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch besser aufzustellen?

André Stelzer: Zunächst sollte man sich fragen, welches Problem man eigentlich lösen möchte. Danach lohnt sich der Blick in die Praxis: Wo gibt es Fälle, bei denen Mitarbeitende trotz formal korrekter Entscheidungen ein ungutes Gefühl haben? Daraus ergeben sich oft die entscheidenden Ansatzpunkte.

Stefan Grawe: Mein Rat ist einfach: Vernetzen Sie sich mit Ihrer Kommune und schauen Sie genau hin, was vor Ort passiert.

Sven Ziemann: Suchen Sie den Austausch mit anderen Jobcentern, die sich bereits mit dem Thema beschäftigen. Lernen Sie von bestehenden Strukturen, zum Beispiel im Rahmen einer Hospitation, und bauen Sie Netzwerke auf. Viele Jobcenter stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Man muss nicht alles neu erfinden.

Zum Abschluss: Welche einzelne Maßnahme würde die Bekämpfung von organisiertem Sozialleistungsmissbrauch am stärksten voranbringen?

Sven Ziemann: Mehr personelle und sachliche Ressourcen. Die Bekämpfung organisierter Strukturen ist aufwendig und erfordert spezialisierte Mitarbeitende. Zusätzliche Aufgaben lassen sich nicht dauerhaft ohne entsprechende Ressourcen bewältigen.

André Stelzer: Ich wünsche mir eine fairere Aufteilung der Beweislast. Gerade im gerichtlichen Verfahren sind die Anforderungen an unsere Ermittlungsarbeit so streng, dass sie im Alltag einer Massenverwaltung kaum zu bewältigen ist.

Stefan Grawe: Aus meiner Sicht sollten Informationen zwischen Behörden einfacher und zielgerichteter fließen können. Gleichzeitig müssen wir uns die grundsätzliche Frage stellen, ob unsere Systeme an manchen Stellen nicht unnötig komplex sind. Je verständlicher und transparenter Regelungen sind, desto schwerer lassen sie sich missbräuchlich ausnutzen.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Sie haben weiterführende Fragen oder Informationsbedarf? Hier finden Sie alle Kontaktdaten:

André Stelzer, Fachbereichsleiter FB Leistung und Recht
Telefon: (0202) 74763804
E-Mail: A.Stelzer@jobcenter.wuppertal.de

Sven Ziemann, Fachexperte X22-Fachteam organisierter Leistungsmissbrauch
Telefon: (040) 60098165
E-Mail: Sven.Ziemann2@jobcenter-ge.de

Weitere Informationen

Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung

Neugierig geworden?

Im Praxisblick erzählen wir mehr spannende Geschichten zur Grundsicherung, zum Beispiel über Raffaele Gianni: Früher war er ein Kind im Leistungsbezug. Heute ist er Angestellter der Bundesverwaltung. Mehr über seine Geschichte und welche Impulse er für Jobcenter-Mitarbeitende hat, lesen Sie in unserem Beitrag.

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