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Servicestelle SGB II für Jobcenter | SGB2.info Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.sgb2.info veröffentlichte Webpräsenz der Servicestelle SGB II.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Website www.sgb2.info im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website wird derzeit überarbeitet (Stand: 16. Juni 2026) und es wird ein WCAG-Test durchgeführt. Das Testergebnis wird an dieser Stelle veröffentlicht.

Stand der Vereinbarkeit

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2026 durchgeführten BIK BITV-Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Beiträge, die vor dem 1. Januar 2024 veröffentlicht wurden.
  • PDF-Downloads, die vor 2018 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • z. T. Untertitel von Videos. Bei neu eingestellten Video sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 06.08.2026 auf der Grundlage einer BIK BITV-Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 06.08.2026 aktualisiert.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.sgb2.info aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.

Sie können uns auch per Post, Mail oder telefonisch kontaktieren:

Servicestelle SGB II
Eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Servicestelle SGB II, c/o neues handeln AG
Potsdamer Straße 87
10785 Berlin

Telefon: +49 30 288 83 78-93
E-Mail: servicestelle@sgb2.info

Schlichtungsverfahren


Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de