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FbW und Reha: Neue Prozesse ab 2025

21. März 2024

Ab Januar 2025 gelten neue Prozesse für die Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation. Wir haben mit Judith Wüllerich, Bereichsleitung Kundenprozess Arbeitsuchende – Kundenprozess Integration in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, über die anlaufenden Prozesse und Erfolgsfaktoren gesprochen.

Portrait von Judith Wüllerich
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Der Aufgabenübergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (Reha) erfordert Umstrukturierungen in den Jobcentern und den Agenturen für Arbeit. Welche Prozesse laufen derzeit an und wie werden die betroffenen Arbeitseinheiten eingebunden?

Judith Wüllerich: Der Gesetzgeber hat Jobcentern und Agenturen für Arbeit einen gemeinsamen Auftrag gegeben, die Dienstleistungen im Bereich FbW und Rehabilitation ab dem 1. Januar 2025 in enger Verzahnung miteinander zu erbringen. Damit dies gut gelingt, ist es wichtig, die Prozesse gemeinsam zu entwickeln. Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus den Jobcentern (zkT und gE), Agenturen für Arbeit, Regionaldirektionen sowie weiteren Partnerinnen und Partnern (BMAS, Ländervertreter, kommunale Spitzenverbände) haben wir in Workshops Referenz-Prozesse entwickelt. Diese Ergebnisse bilden unter anderem die Grundlage um Arbeitsmaterialien und Weisungen zu erstellen. Dazu gehört auch ein Weisungskonsultationsverfahren mit den Ländern. Nach der Zustimmung aller Gremien werden diese veröffentlicht. Um alle Beteiligten mitzunehmen, tauschen wir uns immer verbunden mit der Bitte, diese Informationen und Prozessstände in den jeweiligen Netzwerken zu teilen, aus.

Wie sieht der gemeinsame Auftrag konkret aus?

Judith Wüllerich: Wir haben zukünftig eine geteilte Verantwortung im FbW-Prozess. Die Jobcenter identifizieren den Weiterbildungsbedarf, klären Hemmnisse und vorrangige Leistungen. Die Arbeitsagenturen übernehmen die Weiterbildungsberatung, die formale Abwicklung sowie die Finanzierung. Für Rehabilitanden, die Bürgergeld beziehen und bei denen die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Reha-Träger ist, erfolgt ebenfalls die vollständige Beratung, Begleitung und Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt durch die Agenturen für Arbeit. Zunächst einen Bedarf zu identifizieren ist auch hier Aufgabe der Jobcenter. Auch die Integrationsverantwortung und sonstige Betreuung neben den Weiterbildungs- und Rehamaßnahmen verbleibt in beiden Fällen bei den Jobcentern.

Was folgt daraus für die Leistungsbeziehenden?

Judith Wüllerich: Die Leistungsbeziehenden erhalten eine weitere Ansprechperson für die Themen FbW und Reha. Deshalb ist es wichtig, die Zusammenarbeit an den Nahtstellen gut zu gestalten. Auch im laufenden Prozess spielt der gegenseitige Informationsaustausch eine große Rolle. Hier soll beispielsweise die Möglichkeit von Fallkonferenzen – mit oder ohne Leistungsbeziehende – genutzt werden können. Unser Ziel ist es, dass sich die jeweiligen Ansprechpersonen für die Leistungsbeziehenden gut und bedarfsorientiert austauschen, damit eine friktionsfreie Zusammenarbeit im Rahmen des Prozesses erfolgt und eine reibungslose Betreuung der Leistungsbeziehenden gewährleistet ist.

Was sind mögliche Herausforderungen des Aufgabenübergangs und wie stimmen sich die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter ab?

Judith Wüllerich: Insbesondere an der Nahtstelle zu den kommunalen Jobcentern ist eine technische Schnittstelle zur Sicherung des datenschutzkonformen Austausches ein Gelingensfaktor. Dazu sind wir aktuell mit den beteiligten Partnern konstruktiv im Gespräch. Die Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden der Jobcenter und Agenturen vor Ort ist ein weiterer wichtiger Faktor. Da die Integrationsverantwortung und das Absolventenmanagement bei den Jobcentern verbleiben, ist innerhalb des Förderprozesses ein Austausch zum Verlauf der Maßnahme notwendig, um den Erfolg zu sichern. Außerdem muss die Vorteilsübersetzung für die Leistungsbeziehenden, warum nun ein weiterer Partner beteiligt wird, gelingen. Unser gemeinsames Ziel ist es, allen Leistungsberechtigten, für die eine Weiterbildung in Betracht kommt, eine fundierte, an ihren individuellen Bedarfen orientierte Beratung anzubieten. Die Abläufe wollen wir dabei für die Leistungsberechtigten möglichst einfach, nutzerfreundlich und effizient gestalten.

Wie und wo können sich die Mitarbeitenden der Jobcenter und Arbeitsagenturen dazu umfassend informieren?

Judith Wüllerich: Die Mitarbeitenden in den Agenturen und gemeinsamen Einrichtungen (gE) wurden etwa mit einem Blog-Beitrag des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit informiert. Eine entsprechende Intranet-Seite, inklusive FAQs, wird ab Ende März 2024 verfügbar sein. Die Mitarbeitenden der kommunalen Jobcenter werden über die Länder regelmäßig zum Sachstand informiert und können die Servicestelle SGB II als Informationsquelle nutzen. Außerdem wurden Mitarbeitende verschiedener Jobcenter im Rahmen der Workshops in den Prozess eingebunden und können die Ergebnisse über ihre Netzwerke transportieren.

Hin­ter­grund

Der Bundestag hat mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 Änderungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation beschlossen. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die FbW sowie für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in Trägerschaft der BA von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergehen. Die Integrationsverantwortung verbleibt während des gesamten Prozesses bei den Jobcentern. Diese Nahtstelle verlangt neue Arbeitsabläufe in den Jobcentern selbst, aber auch in der Zusammenarbeit und beim Austausch zwischen den Jobcentern und den Agenturen für Arbeit.

Zwei Figuren stehen sich gegenüber. Von einer Figur geht eine Sprechblase aus, die leer ist.

Machen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Jobcentern und Agenturen für Arbeit gerne auf diesen Artikel aufmerksam. Haben Sie zudem Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit eine E-Mail.