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Jobcenter Rhein-Hunsrück

4. September 2018

Bedarfsgemeinschafts-Coaching mit dem Bildungsträger „Jobschleuse“

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  • Schwerpunktthema Arbeitsmarktintegration, Chancengleichheit
  • Zielgruppe Familien

Das Projekt richtet sich an erwerbsfähige Langzeitleistungsbeziehende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens zwei besonderen Vermittlungshemmnissen leben und aktuell höchstens einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Angebote beziehen die gesamte Bedarfsgemeinschaft mit ein. Für anerkannte Geflüchtete mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ist das Projekt auch offen, wenn sie das Kriterium Langzeitleistungsbezug noch nicht erfüllen.

01.01.2018 – 31.12.2018

Das Bedarfsgemeinschafts-Coaching wird vom Bildungsträger Jobschleuse angeboten. Das Projekt wird gefördert im Rahmen des Landesprogramms Rheinland Pfalz des Europäischen Sozialfonds, vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz und dem Jobcenter Rhein-Hunsrück. Der Europäische Sozialfonds und das Jobcenter Rhein-Hunsrück stellen die finanziellen Mittel zur Verfügung. Regelmäßige Netzwerkpartner sind unter anderem die Industrie- und Handelskammer Simmern, die Handwerkskammer Koblenz, kirchliche Träger, ProFamilia, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Energieberatung, aber auch eine Fahrschule und eine Volkshochschule.

Das Projekt umfasst Maßnahmen der Begleitung, Betreuung, Stabilisierung, Aktivierung und begleitende Sozialarbeit. Der stärkenorientierte und ganzheitliche Ansatz legt ein besonderes Gewicht auf die Anamnese; Handlungsbedarfe werden in der Situationsanalyse festgestellt. Die Beratungsfachkräfte leiten gezielt Unterstützungsmaßnahmen ein, die bei der gesamten Bedarfsgemeinschaft ansetzen. Die Betreuung umfasst nicht nur Einzeltermine in der Jobschleuse, sondern auch Hausbesuche und die Begleitung zu externen Angeboten wie Beratungsstellen. Bedarfsgerechte Gruppenangebote behandeln Themen wie „Europa und ich“, Bewerbungstraining oder Selbstmarketingstrategien. Aufgrund der großen Fläche des Rhein-Hunsrück-Kreises spielt eine gute Infrastruktur für die Menschen eine wichtige Rolle. Deshalb legt das Projekt einen besonderen Wert auf das Handlungsfeld „Mobilität“.

Primäres Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Personen, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind, zu erhöhen und sie auf eine berufliche Wiedereingliederung vorzubereiten. Pro Woche finden mindestens zwei persönliche Kontakte zur Bedarfsgemeinschaft statt. Dies kann zum Beispiel ein Besuch bei der gesamten Bedarfsgemeinschaft zu Hause sein oder auch ein Einzeltermin mit einem Mitglied der Gemeinschaft. Dabei richten die Coachs die Kontaktdichte zu jedem Mitglied individuell aus. An zwei Wochentagen gibt es darüber hinaus feste Sprechzeiten, zu denen die Teilnehmenden ohne Terminabsprache ihre Anliegen vortragen können.
Im Fokus der Betreuung stehen auch die Kinder aus den betreuten Bedarfsgemeinschaften: Hier setzt das Coaching an der Verbesserung ihrer aktuellen Situation an, dient aber auch der Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit. Die Beratungsfachkräfte / Coachs initiieren zum Beispiel Nachhilfeunterricht oder ziehen bei zu klärenden Angelegenheiten das Jugendamt zurate. Es soll gelingen, dass die teilnehmenden Bedarfsgemeinschaften am sozialen Leben teilhaben und das Zusammenleben in den Familien gestärkt wird.
Eine direkte berufliche Integration stellt nicht den Schwerpunkt des Projektes dar, ist aber nicht ausgeschlossen. Die Coachs stellen beispielsweise Unternehmenskontakte her und begleiten die Bewerber zu Vorstellungsgesprächen.

Um den Projekterfolg (Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit) darzustellen, nutzt der Projektträger den Förderplan, auf dem die Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden aufbaut, als zentrales Steuerelement. Coach und Teilnehmende erstellen diesen in einem kooperativen Prozess und schreiben ihn fort. Anhand einer vierstelligen Skala (= Ergebnis-Indikator) schätzen sie den jeweiligen Handlungsbedarf gemeinsam ein. Die Teilnehmenden unterschreiben schließlich ihren Förderplan und gehen damit eine Verbindlichkeit ein.
Das Projekt wird evaluiert.
Projektmitarbeiter / Coachs und Integrationsfachkräfte des Jobcenters arbeiten eng zusammen und tauschen sich in regelmäßigen Abständen über die einzelfallbezogenen Ergebnisse der Teilnehmenden aus, die dann mit den Teilnehmenden bei Bedarf weiter thematisiert werden.
Der zuständige Coach erfasst des Weiteren die Aktivitäten und Ergebnisse in einem teilnehmerbezogenen Bericht und übermittelt sie bei Beendigung der Teilnahme über das Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem der Bundesagentur für Arbeit (VerBIS) an das Jobcenter.

Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Das Alleinstellungsmerkmal des Projektes liegt in der Zielsetzung und Methodik: Die intensive Einzelfallberatung nimmt das gesamte soziale Umfeld (Bedarfsgemeinschaft) in den Blick und wird durch eine systemische Sichtweise ergänzt, um Vermittlungshemmnisse zu mindern. Des Weiteren soll das Bedarfsgemeinschafts-Coaching Kinder aus den Bedarfsgemeinschaften in der Schule oder beim Übergang zwischen Schule und Beruf und im Hinblick auf Ausbildungschancen etc. fördern. So soll die über mehrere Generationen bestehende Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen überwunden werden. Der Projektträger baut stabile und tragfähige Kinderbetreuungsnetzwerke auf, ggf. unter Heranziehung von Kooperationspartnern, um eine Basis zur Ausbildung-/ Arbeitsaufnahme zu schaffen.
Die lange individuelle Projektlaufzeit von 12 Monaten, die flexible Methodik und die individuelle Vorgehensweise kommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft zugute und setzen bei tatsächlich vorhandenen Bedarfen in den Handlungsfeldern „Qualifikation, Alltagskompetenzen, Arbeits- und Sozialverhalten, Finanzielle Situation, Gesundheit, ggf. Straffälligkeit und Erziehung“ an.

Das Projekt wurde nur durch die Förderung des Europäischen Sozialfonds möglich. Vor 2018 wurden keine Projekte mit Fokus auf die ganze Bedarfsgemeinschaft für einen Zeitraum von 12 Monaten durchgeführt.

Insgesamt wurden im Zeitraum des Projektaufrufs (September 2017) für den Kreis Rhein-Hunsrück 2269 potentielle Bedarfsgemeinschaften mit 3002 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und 1141 nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemeldet, die im Rahmen des ganzheitlichen Konzepts des Projektes eine Förderung erhalten könnten.
Es wurde ersichtlich, dass insbesondere Alleinerziehende, Geringqualifizierte, Migranten und Geflüchtete sowie deren Familien weiterhin dauerhaft aus dem Beschäftigungssystem ausgeschlossen, auf staatliche Transferleistungen angewiesen und somit von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Die Teilnahme am Projekt sollte diesen Personenkreisen durch die individuelle und ganzheitliche Betreuung helfen, ihre berufliche Integrationsfähigkeit zu verbessern.