Die Bundesregierung hat den Entwurf des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Kabinettbeschluss) beschlossen. Damit sollen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zum Gesetzentwurf eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Wie geht es weiter?
Geplanter Beratungsverlauf
Zunächst beschließt das Kabinett über den Entwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung.
In einer ersten Lesung berät der Bundestag über den Gesetzesentwurf.
Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden im Ausschuss für Arbeit und Soziales (AuS) vorgestellt.
Die Anhörung Umgestaltung der Grundsicherung im Ausschuss für Arbeit und Soziales (AuS) findet statt. In dieser werden auch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Gesetzesentwurfs beraten.
Der Abschluss der Auschussanhörung ist für Anfang März geplant.
Anfang März sollen die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden.
Die zweite Lesung im Bundesrat ist für Ende März geplant.
Informieren Sie sich über den Weg der Gesetzgebung auf der Internetseite vom Deutschen Bundestag
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