Die Bundesregierung hat den Entwurf des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Kabinettbeschluss) beschlossen. Damit sollen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zum Gesetzentwurf eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Wie geht es weiter?
Geplanter Beratungsverlauf
Kabinettsbeschluss am 17. Dezember 2025
Zunächst beschließt das Kabinett über den Entwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung.
Weitere Informationen zum Kabinettsbeschluss.
Erste Lesung Bundestag am 15. Januar 2026
In einer ersten Lesung hat der Bundestag über den Gesetzesentwurf beraten.
Weitere Informationen zur ersten Lesung.
Einführung im Ausschuss für Arbeit und Soziales (AuS) am 28. Januar 2026
Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales (AuS) vorgestellt.
Anhörung im AuS am 23. Februar 2026
Die Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Ausschuss für Arbeit und Soziales (AuS) findet statt.
Abschluss der Beratung im AuS am 4. März 2026
Der Abschluss der Auschussberatung ist für Anfang März geplant.
Zweite und dritte Lesung im Bundestag am 5. und 6. März 2026
Anfang März sollen die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden.
Zweiter Durchgang im Bundesrat am 27. März 2026
Die zweite Lesung im Bundesrat ist für Ende März geplant.
Informieren Sie sich über den Weg der Gesetzgebung auf der Internetseite des Deutschen Bundestags.
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