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Startseite der Servicestelle SGB II Neue Grundsicherung: Verlässliche Unterstützung und nachhaltige Vermittlung 

Neue Grundsicherung: Verlässliche Unterstützung und nachhaltige Vermittlung 

Die wichtigsten Informationen zur Reform im Überblick.

Am 5. März 2026 hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich dem Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende – dem 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze – zugestimmt. 

Damit wird die Zukunftsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt Ausdruck gelebter Solidarität in unserer Gesellschaft: Wer sich in einer schwierigen Lebenslage befindet und Hilfe braucht, kann sich auf die Unterstützung verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss auch daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.  

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch wurde geändert, um das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu auszubalancieren und das System gerechter und zukunftsfester zu machen. Ziel ist und bleibt, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.  

Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Mit dem Gesetz  

  • wird die Vermittlung in Arbeit gestärkt,  
  • können Menschen gezielter unterstützt werden und  
  • erhalten die Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern.  

Mit den Änderungen werden Rechte und Pflichten für alle Beteiligten noch klarer als bisher geregelt, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten.  

Weiterführende Informationen

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