Die Änderungen im SGB II wirken sich auch auf den Arbeitsalltag der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) aus. Was bedeutet das konkret für die Arbeit der BCA? Und welche Rolle können sie in diesem Veränderungsprozess einnehmen? Mit diesen Fragen beschäftigten sich 33 Teilnehmende am 8. und 9. September in Erfurt sowie 28 Teilnehmende am 4. und 5. November in Hamburg.
Praxisimpulse in Erfurt gaben:
- das Jobcenter Solingen mit Informationsveranstaltungen für Erziehende,
- das Jobcenter Ostallgäu mit einem Angebot für Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter,
- das Jobcenter Schleswig-Flensburg mit einer Maßnahme für Frauen im Kontext von § 10 SGB II und Ideen aus der Bewegten Beratung
- sowie das Jobcenter Landkreis Nordhausen mit einem Einblick in das Projekt ThINKA.
Auch in Hamburg stellten Jobcenter Beispiele aus ihrer Praxis vor:
- das Jobcenter Wilhelmshaven etablierte ein spezialisiertes Team “Erziehende”,
- das Jobcenter Kreis Unna entwickelte einen Beratungsfahrplan für Leistungsbeziehende,
- das kommunale Jobcenter Essen mit der Veranstaltung „XXL Sandkasten“ für Schwangere und Berufsrückehrende mit kleinen Kindern,
- das Jobcenter Frankfurt am Main mit Learning Nuggets und digitalen Informationsveranstaltungen für Kolleginnen und Kollegen,
- sowie das Jobcenter Düsseldorf, das Jobcenter Rhein-Kreis-Neuss und das Jobcenter Soest mit der Woche der Chancengleichheit in Nordrhein-Westfalen.
Die Teilnehmenden beider Werkstätten arbeiteten in Gruppen an komplexen Fällen, die sich aus den Änderungen ergeben und entwickelten Lösungsideen. Darüber hinaus setzten sich die Teilnehmenden damit auseinander, wie Veränderungsprozesse gut begleitet werden können und was BCA dabei unterstützt, Veränderungen aktiv mitzugestalten.
Zentrale Erkenntnisse der Werkstatt:
- Die BCA können im Kontext der gesetzlichen Änderungen eine herausfordernde aber auch strategisch wichtige Rolle einnehmen und Veränderungsprozesse sowohl intern als auch extern mitgestalten.
- Die enge Vernetzung mit externen Partnern, etwa Jugendämtern und Familienzentren, sowie mit internen Multiplikatoren an den Schnittstellen zu den operativen Teams ist ein zentraler Erfolgsfaktor bei der Wissensvermittlung und Aufklärung der Leistungsbeziehenden.
- In den Jobcentern gibt es bereits vielfältige Ideen für Maßnahmen rund um die neuen Regelungen. Dennoch braucht es Zeit, um passende Ansätze zu entwickeln und zu erproben ( Praxishinweise für die gE der BA - März 2022 [PDF, 3MB]).
- Welche Ansätze sinnvoll sind, hängt stark von den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort ab, etwa von der Größe des Jobcenters, der Qualifikation und den Sprachkenntnissen der Leistungsbeziehenden sowie von der Beschaffenheit des regionalen Arbeitsmarktes. In größeren Jobcentern kann es beispielsweise sinnvoll und ressourcenschonend sein, Kolleg*innen mithilfe digitaler Angebote zu den Änderungen zu schulen.
- In den Praxisbeispielen zeigte sich, dass insbesondere die Einführung von spezialisierten, bereichsübergreifenden Teams, die als Ansprechpersonen für die Änderungen etabliert werden, zielführend sind.
- Viele Einzelfälle bleiben durch die neuen Regelungen komplex. Für mehr Handlungssicherheit sind weitere Klärungen notwendig.
- Veränderungen bieten auch Chancen: Die aktuellen Entwicklungen sind eine Gelegenheit, um Prozesse, Zusammenarbeit und Beratungsansätze weiterzuentwickeln.
Eine Dokumentation der Werkstätten wird im Extranet bereitgestellt.
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