Zur Person: Dr. Yvonne Kaiser leitet seit 2022 die Abteilung II (Arbeitsmarktpolitik, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) im BMAS. Frau Dr. Kaiser ist Volkswirtin und arbeitet seit dem Jahr 2000 in verschiedenen Funktionen im BMAS.
Seit dem 1. Juli 2026 ist das 13. SGB II Änderungsgesetz in Kraft, ab 2027 wird das neue Zielsteuerungssystem gelten und die Planungsphase in den Jobcentern beginnt bald. Wie passt die stärkere Fokussierung auf die Vermittlung in der neuen Grundsicherung zu den Neuerungen im Zielsteuerungssystem SGB II?
Dr. Yvonne Kaiser: Erst einmal bin ich sehr froh, dass das neue Zielsteuerungssystem im kommenden Jahr in Kraft tritt. Das war keine triviale Aufgabe. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II hat unter Beteiligung vieler Praktikerinnen und Praktiker mit hohem Aufwand das bisherige System überprüft und Anpassungsvorschläge erarbeitet. Einige Ideen mussten auch wieder verworfen werden, weil beispielsweise die Datenbasis für gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger nicht gleichermaßen zur Verfügung steht. Umso mehr freut es mich, dass ein neues Ergebnis erarbeitet werden konnte. Dafür herzlichen Dank an alle Beteiligten!
Aus meiner Sicht passt das System sehr gut zu den Änderungen im 13. SGB II Änderungsgesetz. Die Zielsteuerung im SGB II war schon immer auf die gesetzlichen Ziele im SGB II ausgerichtet, dazu gehörte immer auch die Integration in Arbeit. Mit drei Integrationsquoten als Zielkennzahlen liegt weiterhin ein klarer Fokus auf der Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit - aber mit einer differenzierteren Darstellung als bisher.
Eine Neuerung ist die Abbildung der Integrationsquote der Frauen - weshalb wird diese nun eigenständig geplant?
Dr. Yvonne Kaiser: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundprinzip des SGB II. Der Bund-Länder-Ausschuss SGB II hat das im vergangenen Jahr nochmal klar definiert: Es geht um gleiche wirtschaftliche Eigenständigkeit von Männern und Frauen im Lebensverlauf als gleichstellungspolitisches Ziel. Eine Integration in Erwerbstätigkeit ist dabei auch für Frauen im SGB II der entscheidende Schritt. Wir begrüßen es sehr, dass dieses Ziel nun über eine einheitliche Kennzahl nachgehalten wird. Das steuert das Handeln in den Jobcentern noch gezielter in Richtung Gleichstellung. Man muss aber auch dazusagen: Die Jobcenter haben dies bereits erprobt. Seit 2022 planen bereits alle gemeinsamen Einrichtungen und viele zugelassenen kommunalen Träger mit der Integrationsquote der Frauen.
Die Jobcenter planen für 2027 erstmals lokale Schwerpunkte, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und soziale Teilhabe zu fördern. Was hat es damit auf sich?
Dr. Yvonne Kaiser: Oft wurde der Wunsch aus der Praxis an uns herangetragen, dass auch die wichtige Arbeit vor der Integration im Zielsteuerungssystem berücksichtigt werden soll und nicht nur das Ergebnis, denn der Weg bis zu einer Integration ist mitunter sehr lang. Es gibt aber keine einheitliche Kennzahl, die Verbesserungen in der Beschäftigungsfähigkeit oder der sozialen Teilhabe abbildet. Daraus resultierte die Idee, dass die Jobcenter über lokale Schwerpunkte Aktivitäten in die Zielvereinbarungen einbringen, die auf die Themen Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe einzahlen. Die Jobcenter kennen ihre Leistungsbeziehenden und deren Handlungsbedarfe am besten. Daher wollten wir an dieser Stelle auch keine Vorgaben machen. Mit einer Ausnahme: Unmittelbar oder mittelbar sollen die lokalen Schwerpunkte eine Wirkung auf die Beschäftigungsfähigkeit oder die soziale Teilhabe der Leistungsbeziehenden erzielen. Das ist ein neuer Ansatz in der bundesweiten Zielsteuerung, daher verstehen wir die erste Säule als lernendes System. In den kommenden Jahren werden wir Erfahrungen sammeln und die Ergebnisse gemeinsam bewerten.
Gab es Überlegungen, neben den Integrationszielen auch weitere, eher operative Kennzahlen für die Zielsteuerung heranzuziehen?
Dr. Yvonne Kaiser: Es wurde eine Vielzahl von anderen möglichen Kennzahlen in Betracht gezogen, geprüft und auch wieder verworfen. In der Jobcenter-internen Steuerung werden auch Prozesskennzahlen genutzt, um konkret einzelne Arbeitsbereiche näher zu betrachten.
Für das Zielsteuerungssystem, das trägerübergreifend gilt, haben wir uns gegen die Aufnahme von Prozesskennzahlen entschieden, u.a. weil die Daten nicht für beide Trägerformen gleichermaßen vorliegen. Darüber hinaus sind wir überzeugt, dass die Jobcenter vor Ort am besten wissen, wie ein ganzheitlicher und wirkungsorientierter Integrationsprozess aussehen muss, ausgehend von den örtlichen Rahmenbedingungen. Daher behält auch das neue Zielsystem das dezentrale Planungsverfahren bei. Wir verzichten bspw. auch im Rahmen von Integrationsstrategien auf Vorgaben zum Einsatz bestimmter Instrumente oder das Erreichen einer spezifischen Ausgabequote.
Wie meinen Sie das genau?
Dr. Yvonne Kaiser: In jedem Jobcenter werden eine Vielzahl von Integrationsstrategien verfolgt, die an den individuellen Bedarfen der jeweiligen Leistungsberechtigten ausgerichtet sind, um wirkungsorientiert zu arbeiten. Im Rahmen der anstehenden Planungsphase sind die Jobcenter also gefragt, vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen zu planen, in welchen Bereichen lokale Schwerpunkte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Förderung der sozialen Teilhabe der Leistungsberechtigten liegen sollen und wie sich die Integrationsquoten in der Summe entwickeln sollen. Dazu gehört selbstverständlich auch, die gesteckten Ziele mit einer rechtzeitigen und umfassenden Maßnahmenplanung zu unterlegen. Diese Maßnahmenplanung, d.h. die Planung welche Maßnahmen in welchem Umfang eingesetzt werden sollen, wird vor Ort vorgenommen, da sie zu den jeweiligen Integrationsstrategien passen muss. Da eine zweckentsprechende und wirkungsorientierte Bewirtschaftung der Haushaltsmittel nur vor Ort gewährleistet werden kann, geben wir keine zentrale Vorgabe zur Ausgabequote. Aber selbstverständlich ist jedes Jobcenter gehalten, seine Ausgabenquote regelmäßig zu überprüfen, um freigerechnete Mittel sinnvoll zu nutzen.
Apropos Haushalt - wird es für die neue Säule 1 zusätzliche Mittel für die Jobcenter geben?
Dr. Yvonne Kaiser: Nein, der gesetzliche Rahmen hat sich an dieser Stelle nicht geändert. Wir haben die gesetzlich vorgesehene Zielsteuerung neu-justiert, Sondermittel gibt es für die Umsetzung nicht.
Ab dem Jahr 2026 sind mit jährlich 4,7 Mrd. Euro aber auch 1 Mrd. Euro mehr für die Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgesehen als noch im vergangenen Jahr.
Zudem obliegt die Planung der lokalen Schwerpunkte bewusst den Jobcentern selbst, die ausgehend von den verfügbaren Ressourcen entscheiden, wie umfangreich geplant oder mit welchem Zeithorizont die Schwerpunkte umgesetzt werden. Es müssen bei der Festlegung auf lokale Schwerpunkte auch keine komplett neuen Ideen oder Projekte konzipiert werden, auch bereits bestehende Aktivitäten zum Thema Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe können eingebracht werden. Ich bin sehr gespannt, was nach der ersten Planungsphasen an kreativen und innovativen Ideen bei Säule 1 an uns übermittelt wird.
Konnten Sie bereits einen ersten Eindruck gewinnen, wie die Jobcenter das neue Zielsteuerungssystem aufgenommen haben?
Dr. Yvonne Kaiser: In vier Veranstaltungen im April und Mai 2026, die wir für die Jobcenter angeboten haben, gab es viele positive Rückmeldungen aus den Jobcentern. Wenngleich es natürlich auch kritische Stimmen zu einzelnen Aspekten gab. Nicht jede Idee, die im Laufe des Erarbeitungsprozesses von Praktikerinnen und Praktikern eingebracht wurde, konnte berücksichtigt werden. Und natürlich müssen Veränderungen auch Schritt für Schritt von allen Seiten umgesetzt und auch vor Ort in die Abläufe aufgenommen werden.
Was möchten Sie den Jobcentern zum Abschluss noch mitgeben?
Dr. Yvonne Kaiser: Uns ist bewusst, dass die Jobcenter durch die gesetzlichen Anpassungen des 13. SGB II-Änderungsgesetztes bereits stark gefordert sind. Mit dem neuen Zielsteuerungssystem werden ebenfalls neue Impulse gesetzt und die dadurch entstehenden Veränderungen müssen auf allen Ebenen gut begleitet werden. Daher ist es mir besonders wichtig, dass das neue Zielsteuerungssystem von allen Steuerungsbeteiligten mit Augenmaß und ohne Übersteuerung umgesetzt wird. Kennzahlen und Controlling sind kein Selbstzweck. Sie unterstützen den gesetzlichen Rahmen und sind Ausgangsbasis, um zu den Entwicklungen vor Ort in den Austausch zu treten.
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Weitere Informationen zur neuen Zielsteuerung ab 2027 finden Sie hier
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