- Form
- Digitale Veranstaltung
- Vertiefungsgrad
-
- Grund-/ Basiswissen, Aufbau/-Ergänzung, Spezialwissen
- Zielgruppe
- Vermittlung, Jobcenterleitung/Führungskräfte
- Angebots-ID
- S1919
Beschreibung des Angebotes
Mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz wird das Bürgergeld ab dem 01.07.2026 durch die sogenannte „Neue Grundsicherung“ ersetzt. Ziel der Reform ist es, die Integration in Arbeit zu beschleunigen, den Vermittlungsvorrang zu stärken und die Mitwirkungspflichten klarer zu regeln.
Für Fachkräfte in der Arbeitsvermittlung bedeutet dies weitreichende Veränderungen: Der Kooperationsplan wird weiterentwickelt, Instrumente zur Integration neu ausgerichtet und die Anforderungen an Beratung, Dokumentation und Zusammenarbeit mit anderen Leistungsbereichen steigen.
In diesem Seminar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die geplanten Änderungen aus Sicht der Arbeitsvermittlung. Sie lernen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, diskutieren Fallbeispiele aus der Praxis und entwickeln ein Gespür für die konkrete Umsetzung im Jobcenter-Alltag.
Überblick: Zielsetzung und politische Leitlinien der Reform
Der neue Rechtsrahmen für Arbeitsvermittlung nach dem 13. SGB II-Änderungsgesetz
Stärkung des Vermittlungsvorrangs (§ 3a SGB II) – Auswirkungen auf Beratung und Steuerung
Weiterentwicklung des Kooperationsplans:
Struktur, Inhalte, Verbindlichkeit
Abschaffung des Schlichtungsverfahrens
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Verhältnis Vermittlung ↔ Leistungsgewährung bei Mitwirkungspflichten & Pflichtverletzungen
Änderungen bei Förderinstrumenten (u. a. § 16e SGB II, Passiv-Aktiv-Transfer)
Neue Vorgaben für die Integration junger Menschen
Details zu den Kosten
Preis: 210,00 €
Das Seminar kann auch als INHOUSE Veranstaltung gebucht werden