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Soziale Teilhabe

Gesetzentwurf Kindergrundsicherung

Die Bundesregierung hat am 27. September einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung verabschiedet. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Zusammenführung der bisherigen finanziellen Leistungen für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche wie das Kindergeld, die entsprechenden Leistungen aus dem Bürgergeld, der Sozialhilfe und des Bildungs- und Teilhabepakets sowie den Kinderzuschlag. Durch die Neuregelung soll der Zugang zu Leistungen vereinfacht und Familien künftig aktiv auf mögliche Ansprüche hingewiesen werden. Das Gesetz tritt voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft.

Den Gesetzentwurf zum Nachlesen finden Sie hier. Fragen zur Kindergrundsicherung werden auf der Website des Bundesfamilienministeriums beantwortet. Außerdem finden Sie hier das Infopapier des BMFSFJ zur Kindergrundsicherung.