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Bundesregierung beschließt Kindersofortzuschlag und Corona-Zuschuss

Hilfe gegen Pandemiefolgen und Inflation: Das Bundeskabinett hat einen Kindersofortzuschlag und einen Corona-Zuschuss auf den Weg gebracht. Sie sollen ab dem 1.  Juli 2022 ausgezahlt werden.

Einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat sollen demnach alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen erhalten, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, AsylbLG oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG haben. Der Zuschlag soll die Zeit bis zu der geplanten Einführung einer Kindergrundsicherung überbrücken. Die Kindergrundsicherung ist ein Plan aus dem aktuellen Koalitionsvertrag.

Eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen alle erwachsenen Leistungsberechtigte in den sozialen Mindestsicherungssystemen erhalten, also ebenfalls Berechtigte gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG. Mit der Einmalzahlung sollen pandemiebedingt erhöhte oder zusätzliche Ausgaben sowie die hohe Inflation aufgefangen werden.

Den Gesetzentwurf zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzfinden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das parlamentarische Verfahren bleibt abzuwarten.