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Drei Tools zur Gleichstellung

4. Juni 2018

Um ihren individuellen gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf zu erkennen, benötigen Jobcenter geeignete Auswertungen ihrer Zahlen. So können sie Entwicklungen nachhalten und eigene Maßnahmen entsprechend justieren. Die Servicestelle SGB II stellt drei Monitoringinstrumente vor, die Jobcenter für mehr Chancengleichheit sensibilisieren und dabei helfen, diese Unterschiede systematisch in die Geschäftsprozesse zu integrieren.



Faktenblatt Gleichstellung
im SGB II
Gendercheck der
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Genderbericht
Niedersachsen
Beschreibung Die Arbeitsgruppe Steuerung SGB II des Bund-Länder-Ausschusses möchte mit dem „Faktenblatt Gleichstellung im SGB II“ einen gleichstellungspolitischen Impuls für die Vermittlungsarbeit in den Jobcentern setzen. Das Faktenblatt regt die Analyse an, kann diese aber nicht ersetzen. Ab Juli 2018 steht es den Jobcentern zur Verfügung. Das Faktenblatt wird vier mal im Jahr veröffentlicht. Der Gendercheck erweitert den monatlichen Standardbericht „Auf einen Blick“. Seit Januar 2016 stellt dieser neben der übergreifenden Zielerreichung auch ausgewählte Kennzahlen nach Frauen, Männern und Alleinerziehenden differenziert dar. Der Genderbericht in Niedersachsen erscheint zweimal jährlich auf Basis der Kennzahlen nach §48 a SGB II. Dazu gehören weitere Daten wie die Frauenförderquote und die Arbeitslosigkeit im SGB II nach Frauen und Männern differenziert. Der Bericht veranschaulicht die Ergebnisse sowohl in Tabellenform als auch grafisch.
Zielgruppe Alle Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) und ihre Beschäftigten, insbesondere die Geschäftsführungen und Führungskräfte. Alle gemeinsamen Einrichtungen. Die Geschäftsführungen und die BCA der Jobcenter in Niedersachsen.
Zugang Ab Juli 2018 in allen Extranets und bei Materialien und Downloads auf sgb2.info abrufbar. Über das „Führungskräfte-Informations-System (FIS)“, einer internen Controlling-Anwendung der BA. Die Niedersächsischen Jobcenter erhalten den Bericht halbjährlich per E-Mail.
Ziel Das „Faktenblatt Gleichstellung im SGB II“ zeigt die bestehenden Unterschiede bei der Umsetzung des SGB II zwischen Frauen und Männern auf. Der Gendercheck soll die bestehenden Unterschiede bei Frauen und Männern sowie Alleinerziehenden in ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt aufzeigen. Zudem soll es den BCA unter dem Aspekt „Potenziale wirkungsvoll nutzen“ eine gute Gesprächsgrundlage mit ihrer Geschäftsführung bieten. Der Genderbericht soll die bestehenden Unterschiede bei der Umsetzung des SGB II zwischen Frauen und Männern aufzeigen. Bei starken Abweichungen können die Beschäftigten im Jobcenter das Instrument nutzen, um das Thema Gleichstellung anzusprechen.
Mehrwert Das Faktenblatt macht Abweichungen unmittelbar sichtbar – auch zu Vergleichstyp und Bundesland. Diese Abweichungen können in die Diskussion im Jobcenter einfließen. Aus der Analyse der beiden Datenblätter lassen sich erste individuelle Handlungsansätze entwickeln. Über den Zeitverlauf können damit auch Veränderungen beobachtet und Wirkungen abgeschätzt werden. Die monatliche Erscheinungsweise des Genderchecks macht Entwicklungen sichtbar. Er bietet Wiedererkennungswert, denn Aufbau und Struktur basieren auf dem Standardbericht „Auf einen Blick“. Darüber hinaus bestehen vielfältige Auswertungsmöglichkeiten für eine strukturelle Analyse der Ergebnisse. Der Genderbericht bietet einen schnellen Überblick über die bestehenden Unterschiede und schafft Transparenz. Vergleiche zu anderen Jobcentern werden so möglich. In Kartenform lassen sich die einzelnen Kennzahlen und Differenzen schnell regional betrachten und einordnen. Die halbjährliche Veröffentlichung macht zudem Veränderungen und Fortschritte bei der Umsetzung des gleichstellungspolitischen Ziels sichtbar.
Einsatz Das Faktenblatt unterstützt dabei, für geschlechterspezifische Unterschiede zu sensibilisieren und Handlungsansätze zu entwickeln, welche die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern berücksichtigen. Der Gendercheck dient dem geschlechterdifferenzierten Blick auf die Ergebnisse: Bei der Erstellung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms, in der Trägerversammlung, in Besprechungen der Führungskräfte oder im Dialog zwischen BCA und Geschäftsführung. Die Leitungsebene kann den Genderbericht dazu nutzen, die Mitarbeitenden auf die Unterschiede aufmerksam zu machen. Darüber hinaus liefert der Bericht – sofern notwendig – Anregungen für eine Änderung der strategischen Ausrichtung.
Zugangs-
voraussetzungen
Zugang zu einem der Extranets auf sgb2.info. Zugang zur internen Controlling-Anwendung „FIS“. Das Controlling kann den BCA den Gendercheck zur Verfügung stellen. Für die Nutzung des Genderberichts sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Grafik zu Monitoringtools