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Hinweise zu § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II

5. Juni 2020

Mutter und Kind spielen mit einem Spielzeugauto.
Quelle: shutterstock/Milan Ilic Photographer

Der Umgang der Fach- und Führungskräfte mit der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II kann die Chancen insbesondere von Frauen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beeinflussen. Dem Bund-Länder-Ausschuss SGB II zufolge können und sollen Zeiten der Erziehung genutzt werden, um die Eingliederung in Arbeit zu unterstützen und vorzubereiten. Hierzu wurden Erläuterungen entwickelt, die über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären und Integrationsfachkräften Tipps für eine verbesserte Betreuung, Beratung und Aktivierung von Erziehenden zusammenstellen. Beteiligte Institutionen sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Länder, die Bundesagentur für Arbeit sowie die kommunalen Spitzenverbände.

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