Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Beteiligung zum Entwurf des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch eingeleitet. Bundesministerien, Länder und Verbände können ihre Stellungnahmen bis 20. November 2025 abgeben. Mit dem Gesetzentwurf sollen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt werden.
Um das Gleichgewicht zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu auszubalancieren und die Grundsicherung für Arbeitsuchende gerechter und zukunftsfest zu machen, soll das Zweite Buch Sozialgesetzbuch geändert und damit Vermittlung, Mitwirkung und individuelle Unterstützung gestärkt werden. Ziel bleibt, dass Menschen ihren Lebensunterhalt vollständig und möglichst dauerhaft aus eigenen Kräften bestreiten können.
Verlässliche Unterstützung in schwierigen Lebenslagen zu geben, ist Ausdruck gelebter Solidarität in unserer Gesellschaft. Wer Hilfe braucht, kann sich auf Unterstützung verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss auch daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen. Zugleich sollen die Jobcenter Menschen noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen können, insbesondere dann, wenn dieser Weg lang sein könnte.
Den Referentenentwurf können Sie hier nachlesen.
Wie geht es weiter?
- Das BMAS prüft und beurteilt die Stellungnahmen der Ministerien, Länder und Verbände.
- Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr von der Bundesregierung beschlossen werden.
- Es folgen die anschließenden parlamentarischen Beratungen.