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Die Servicestelle SGB II

Zwei gezeichnete Figuren mit Telefonhörern.

Die Servicestelle SGB II ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Angebote der Servicestelle SGB II richten sich an alle Akteure, die an der Umsetzung des SGB II beteiligt sind, insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern.

Die Verantwortlichen in den Jobcentern tragen durch ihre Arbeit maßgeblich dazu bei, das SGB II erfolgreich umzusetzen. Die Servicestelle SGB II möchte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen – mit Angeboten für Erfahrungsaustausch und Vernetzung. So möchten wir dazu beitragen, dass gute Beispiele aus der Praxis den Weg auch in andere Jobcenter finden.

Aufgabe und Ziel der Grundsicherung

Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, wird nicht nur bei der Sicherung des Lebensunterhalts unterstützt, sondern vorrangig darin gefördert, eigenverantwortlich seine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu überwinden. 

Ein langfristiger Leistungsbezug soll so vermieden werden. Der Grundsatz lautet: Fördern und Fordern. Diese Aufgabe wird aktuell in 404 Jobcentern übernommen. Davon arbeiten 300 Jobcenter als gemeinsame Einrichtung (gE) und 104 Jobcenter als zugelassene kommunale Träger (zkT).

Die Aufgabe der Jobcenter ist, die Leistungsberechtigten dabei zu unterstützen, eigenverantwortlich ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Das bedeutet, sie gewähren Leistungen nach dem SGB II und sind für die Arbeitsvermittlung zuständig. Gemeinsam fördern die 404 Jobcenter in Deutschland rund 4,0 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Stand: Januar 2024).

Trotz dieser hohen Zahl an Leistungsberechtigten verzeichnen die Jobcenter über Jahre hinweg Erfolge in der Eingliederung: Seit 2007 sinkt die Zahl der Leistungsberechtigten und jedes Jahr gelingt es, deutlich mehr als eine Million Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in Selbstständigkeit zu vermitteln.

Jeden Monat wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter in Hinblick auf drei verschiedene Ziele gemessen: die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.

Um die Leistungsfähigkeit der Jobcenter hinsichtlich dieser Ziele miteinander vergleichen zu können, wurden mehrere Kennzahlen definiert. Gesetzliche Grundlage für den Vergleich ist § 48a SGB II. Der Kennzahlen-Vergleich, der auf Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit basiert, wird jeden Monat auf www.sgb2.info veröffentlicht. Hier steht Ihnen auch ein Tool zur Verfügung, das sowohl einen schnellen Überblick über die Leistungsfähigkeit einzelner als auch einen detaillierten Vergleich mehrerer Jobcenter miteinander ermöglicht.

Aufgrund der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II wurden über die oben genannten Kennzahlen hinaus Ergänzungsgrößen definiert, die zusätzliche Informationen liefern und Erklärungsansätze für Kennzahlenergebnisse bieten.

Strukturelle Unterschiede berücksichtigen

Die 404 Jobcenter wurden zusätzlich in 15 Vergleichstypen unterteilt, um unterschiedliche Rahmenbedingungen beim Vergleich berücksichtigen zu können. Die Jobcenter eines Vergleichstyps ähneln sich jeweils in Bezug auf die strukturellen Rahmenbedingungen wie Arbeitsmarktsituation, demografische Entwicklung oder regionale Wirtschaftsstrukturen.


Aufgaben und Ziele der Servicestelle SGB II

Die Servicestelle SGB II ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und wird von neues handeln betreut. Die Angebote der Servicestelle SGB II richten sich an alle Akteure, die an der Umsetzung des SGB II beteiligt sind, insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern.

Die Verantwortlichen in den Jobcentern tragen durch ihre Arbeit maßgeblich dazu bei, das SGB II erfolgreich umzusetzen. Die Servicestelle SGB II möchte die Mtarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen – mit Angeboten für Erfahrungsaustausch und Vernetzung. Ziel ist, eine bundesweite und trägerübergreifende Kommunikationsplattform zu schaffen, die es ermöglicht, Wissen und Erfahrungen auszutauschen sowie sich bei ähnlichen Herausforderungen durch Praxiswissen und die Weitergabe von Erfolgsmodellen zu unterstützen. So möchten wir dazu beitragen, dass gute Beispiele aus der Praxis den Weg auch in andere Jobcenter finden.

Die Website bietet viele nützliche Informationen und Angebote rund um das SGB II. Sie finden hier zum Beispiel die Kennzahlen nach § 48a SGB II sowie gute Beispiele aus der Jobcenter-Praxis.

Ein wichtiges Steuerungsinstrument für die tägliche Arbeit der Jobcenter sind die monatlichen Kennzahlen nach § 48a SGB II. Sie bieten eine fundierte Daten- und Entscheidungsgrundlage und schaffen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.

Die Servicestelle veröffentlicht die monatlichen Kennzahlen und informiert über aktuelle Entwicklungen. Über das interaktive Kennzahlentool erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Leistungsfähigkeit der Jobcenter in Deutschland. Sei es ein einzelnes Jobcenter, ein Vergleich, ein regionaler oder bundesweiter Überblick - die gewünschten Auswertungen mit wenigen Klicks abrufbar.

Die Jobcenter sind ein sehr moderner Teil der Verwaltung. Zusammen mit ihren Netzwerkpartnern vor Ort entwickeln die Jobcenter viele innovative Ideen und gehen neue Wege, um arbeitsuchende Menschen mehr soziale Teilhabe und die Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen. Auf diese Weise gelingt es, vor Ort individuelle Lösungen für die Menschen zu finden, die die Unterstützung und Beratung der Jobcentern benötigen - ob für Frauen mit Familienaufgaben, junge Leute unter 25, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, nach Deutschland Zugewanderte oder ältere Arbeitsuchende.

Unter Ideen & Köpfe stellt die Servicestelle SGB II in regelmäßigen Abständen ausgewählte Beispiele guter Praxis und die Menschen dahinter vor. Ziel ist, über die Ideen und die Innovationskraft der Jobcenter und ihrer Partner zu berichten und die guten Beispiele in die Breite zu tragen. Als Nutzerinnen und Nutzer dieser Website sind Sie herzlich eingeladen, uns über Projekte und Aktionen zu informieren, die noch nicht vorgestellt wurden, aber in Ihren Augen Beispiele guter Praxis darstellen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Während immer mehr Menschen in Deutschland Arbeit finden, gibt es einen leider über die vergangenen Jahre stabilen Anteil an Menschen, der von dieser positiven Entwicklung nicht im gleichen Maße profitiert. Daher haben die Vermeidung und der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit eine besondere Bedeutung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem Konzept „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ ein entsprechendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um langzeitarbeitslosen Menschen neue Chancen zu ermöglichen. Ein Teil des Konzepts sind die Netzwerke für Aktivierung, Beratung und Chancen (kurz: Netzwerke ABC), die am 1. Januar 2016 gestartet sind.

Ziel der Netzwerke ABC in den Jobcentern ist es, die Menschen, die schon lange arbeitslos und auf Grundsicherung angewiesen sind, für eine Rückkehr ins Erwerbsleben zu aktivieren. Die Netzwerke ABC bündeln Unterstützungsleistungen und intensivieren die individuelle Betreuung von Langzeitarbeitslosen im SGB-II-Regelgeschäft.

Die Servicestelle SGB II richtet für die Projektverantwortlichen der Netzwerke ABC trägerübergreifende Fachveranstaltungen auf bundesweiter und regionaler Ebene aus, um den Austausch, die Kooperation und die Vernetzung der teilnehmenden Jobcenter zu fördern. Im ABC-Extranet auf www.sgb2.info können Mitarbeitende der Netzwerke ABC in den Jobcentern Erfahrungen und Wissen austauschen.

Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) in den Jobcentern informieren und beraten in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ihre Aufgaben sind in § 18e SGB II festgelegt.

Die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für arbeitsuchende Mütter und Väter oft eine besondere Hürde beim Einstieg oder der Rückkehr ins Erwerbsleben dar. Hier sind beispielsweise Themen wie Teilzeit-Maßnahmen sowie Ausbildung und Beschäftigung in Teilzeit, Kinderbetreuung, familienfreundliche Arbeitsbedingungen, aber auch Vor- und Nachteile von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen relevant. Daher informieren und beraten die BCA in den Jobcentern sowohl Arbeitsuchende als auch Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zu übergeordneten Fragen der Chancengleichheit, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Den Fach- und Erfahrungsaustausch der BCA in den Jobcentern fördert die Servicestelle SGB II durch die Ausrichtung regelmäßiger Werkstattgespräche und die Moderation eines internen Bereichs auf www.sgb2.info: das BCA-Extranet.

Neben dem öffentlichen Bereich auf der Website finden sich auch geschützte Bereiche, die nur mit persönlichen Login-Daten einsehbar sind.

Zugangsberechtigt zu den drei Extranets sind die Geschäftsführungen und Leitungen der Jobcenter, die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) in den Jobcentern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Netzwerke für Aktivierung, Beratung und Chancen (Netzwerke ABC). Sie können sich in den Extranets mit Kolleginnen und Kollegen vernetzen, Informationen für ihre Arbeit abrufen und Praxiswissen austauschen.

Mit regelmäßigen, trägerübergreifenden Workshops in ganz Deutschland bietet die Servicestelle SGB II die Möglichkeit, sich vertieft zu Themen auseinanderzusetzen, neue Impulse für die eigene Arbeit zu bekommen und von anderen zu lernen. Die Werkstattgespräche richten sich an die BCA, an die Netzwerke ABC sowie an die Geschäftsführungen und Leitungen von Jobcentern.

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