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Rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie Gesetze, Rechtsverordnungen und weitere Dokumente rund um die Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Umsetzung in den Jobcentern.

gezeichnete Figur mit Paragraphen

Diese Sammlung hat nicht den Anspruch abschließend zu sein – sie soll jedoch kontinuierlich wachsen und Sie als nützliche Informationsquelle in Ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie Hinweise haben, welche weiteren Informationen hier aufgenommen werden können, schreiben Sie uns eine E-Mail.

Gesetze

Hier finden Sie neben dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) weitere Sozialgesetzbücher, Landesausführungsgesetze zum SGB II sowie andere Gesetze, die im Zusammenhang mit dem Thema Grundsicherung für Arbeitsuchende relevant sein können. Über die Mehrheit der Links gelangen Sie auf das Portal www.bundesrecht.juris.de, in dem nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereitsteht

Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.

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Das Sozialgesetzbuch I - Allgemeiner Teil - gilt für alle Teile der Sozialgesetzbücher, soweit nicht in den einzelnen Sozialgesetzbüchern etwas anderes bestimmt ist. Neben den Aufgaben des Sozialgesetzbuches sind die einzelnen Sozialleistungen, die zuständigen Leistungsträger sowie gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche des Sozialgesetzbuchs enthalten.

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Das Sozialgesetzbuch II regelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Mit der Grundsicherung ist eine einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen erwachsenen Menschen geschaffen worden, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Die Grundsicherung im SGB II soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

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Das Sozialgesetzbuch III umfasst sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden dabei in die drei großen Bereiche Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen an Arbeitgeber sowie Leistungen an Träger unterteilt.

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Das Sozialgesetzbuch IV enthält die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung in Deutschland. Die Gemeinsamen Vorschriften enthalten Regelungen, die teils für mehrere, teils für alle Versicherungszweige gelten. Grundbegriffe wie Beschäftigung, Arbeitsentgelt und versicherter Personenkreis, Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten, Meldepflichten des Arbeitgebers und mehr werden erläutert.

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Das Sozialgesetzbuch VIII regelt bundeseinheitlich die Leistungen gegenüber jungen Menschen (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige) sowie deren Familien (insb. Eltern, Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte). Das Sozialgesetzbuch VIII ist der Artikel 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und trat am 1. Janur 1991 in Kraft.

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Das Sozialgesetzbuch IX beinhaltet die Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Das am 1. Juli 2011 in Kraft getretene Gesetzeswerk hat den Zweck, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken.

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Das Sozialgesetzbuch X regelt das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten und die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger. Zusammen mit den Sozialgesetzbüchern I und IV bildet es die rechtliche Grundlage für verschiedene Ämter und Einrichtungen.

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Das Sozialgesetzbuch XII enthält die Vorschriften für die Sozialhilfe. Es löste am 1. Januar 2005 das Bundessozialhilfegesetz ab.

zum Gesetz

Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Die Landesausführungsgesetze der Bundesländer zum SGB II regeln z. B. welche Behörde in einem Bundesland als zuständige oberste Landesbehörde die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger führt. Daneben werden unter anderem Fragen zu den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den zugelassenen kommunalen Trägern geregelt.

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Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen ergänzen die in Gesetzen festgelegten Regelungen und konkretisieren diese. Rechtsverordnungen werden durch Bundesministerien, die Bundes- oder Landesregierungen erlassen. Diese müssen dazu durch ein Gesetz ermächtigt sein. So definiert z. B. eine durch das BMAS erlassene Rechtsverordnung, in welcher Form die Daten erhoben werden, die den SGB II-Kennzahlen zu Grunde liegen. Diese und andere Verordnungen finden Sie hier.

Weitere Dokumente

Eine Sammlung weiterer Dokumente, die für die Umsetzung des SGB II relevant sind, finden Sie hier. Dazu gehören z. B. Verwaltungsvorschriften, Richtlinien oder Handlungsempfehlungen.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Abrechnung der Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die zugelassenen kommunalen Träger und für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln im automatisierten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (KoA-VV)

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Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes (ESF-BA-Programm)

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Übersicht aller internen Weisungen, Empfehlungen und Informationen der BA, die sich auf das SGB II erstrecken

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Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Ministerien der Länder als aufsichtführende Stellen nach §§ 47, 48 SGB II zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II nach § 16 SGB II i. V. m. §§ 44, 45 SGB III und nach § 16f SGB II

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SGB II-Seite des Deutschen Städtetages

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Bekanntmachung über die Höhe der Regelbedarfe nach § 20 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 01. Januar 2016 aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 27. Oktober 2015

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SGB II-Seite des Deutschen Landkreistages

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