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3 Fragen an
Susanne Zenkert

31. August 2017

Susanne Zenkert freut sich an der nach ihrer Meinung spannendsten Aufgabe, die man in einem Landkreis derzeit haben kann: der erfolgreichen Integration geflüchteter Menschen. Die studierte Volkswirtin war bis 2004 für die Wirtschaftsförderung in der Region verantwortlich, seit zwölf Jahren ist sie Geschäftsführerin des Jobcenters Wartburgkreis in Thüringen.

Porträtfoto von Susanne Zenkert. Sie trägt einen schulterlangen blonden Bob, einen gelben Schal sowie eine schwarze Jacke.
Susanne Zenkert, Geschäftsführerin des Jobcenters Wartburgkreis

Servicestelle SGB II: Frau Zenkert, Ihr Jobcenter wird derzeit vor allem im Zusammenhang mit dem sogenannten WiWAK-Projekt wahrgenommen. Worum handelt es sich dabei?

Susanne Zenkert: Unser Willkommenscenter Wartburgkreis ist eine Fördermaßnahme des Landkreises, die uns als Begleitstruktur im SGB II sehr hilft, gerade was die Flüchtlingsfrage betrifft. In diesem Projekt kommen sowohl Sprachmittler als auch Integrationsbegleiter zum Einsatz. Sie unterstützen die Alltagsbegleitung, das Ankommen der Geflüchteten in unserer Gesellschaft und verschaffen uns einen anderen Ansatzpunkt, um unsere Aufgaben nach dem SGB II besser umsetzen zu können. WiWAK hilft den Menschen dabei, berufliche Perspektiven aufzutun, es hilft aber auch bei der Wohnungssuche, denn das ist im ländlichen Raum mit den vielen privaten Vermietern und ohne große Wohnungsgesellschaften gar nicht so einfach.

Servicestelle SGB II: Stichwort ländlicher Raum. Welche Besonderheiten bringt der mit sich?

Susanne Zenkert: Der ländliche Raum ist beim Thema Flucht und Asyl anders gefordert als der städtische. Wenn Geflüchtete zu uns kommen, ist es so, dass sie sich im Regelfall wegorientieren aus dem ländlichen Raum und in die Städte wollen. Jemand, der beispielsweise die Stadt Eisenach gesehen hat, will dort meist auch bleiben, weil sozialer Aufstieg von den Neubürgern oft mit dem Begriff Stadt verbunden wird. Wir sind aber eine stark industriell geprägte Region, hier kann man auch auf dem Land sehr gut beruflichen Erfolg haben.

Servicestelle SGB II: Unterscheiden Sie generell zwischen Geflüchteten und hiesigen Antragstellern?

Susanne Zenkert: Ich sage immer, bei uns gibt es keine Geflüchteten als Kundengruppe, die im SGB II in irgendeiner Form berücksichtigt ist. Sondern jeder Flüchtling ist ein regulärer Kunde des SGB II, er hat lediglich andere Probleme, andere Vermittlungshemmnisse und Schwierigkeiten als unsere sonstigen Kundinnen und Kunden. Aber die Rechtsanwendung ist für alle dieselbe.

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