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3 Fragen an Thomas Mikoteit

25. September 2020

Mikoteit

Servicestelle SGB II :  Herr Mikoteit, Sie kooperieren mit dem LVR-Klinikum. Wie kam es zu dieser Zusammenarbeit?

Thomas Mikoteit : Die Kooperation mit dem LVR-Klinikum besteht seit 2006 und hat durch die Arbeit mit Jugendlichen angefangen. Einige Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler erzählten, dass sie mehrere schwierige Fälle betreuen. Die Leistungsberechtigten kamen nicht zum Termin, brachen Maßnahmen ab, weinten in den Beratungsgesprächen und hatten teils Verletzungen an den Armen. Es war klar, dass es diesen jungen Menschen nicht gut ging. In einem Gespräch mit dem Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie fragte mich dieser: „Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass diese Jugendlichen krank sein könnten?“. Seit 2007 sind nun an mehreren Tagen in der Woche Fachkräfte des LVR-Klinikums – also Psychiater und Psychologen – bei uns im Jobcenter Essen. Die Jugendlichen werden von ihren Beraterinnen oder Beratern auf das freiwillige Angebot aufmerksam gemacht und dahin begleitet. Für die weitere Zusammenarbeit mit den betroffenen Jugendlichen ist es sehr hilfreich, wenn eine Diagnose gestellt und bekannt wird. Denn dann verstehen wir besser, welche Defizite die- oder derjenige hat, wie wir damit umgehen und arbeiten können. Wir dachten dann, dass es sich bei den Über-25-Jährigen bestimmt genauso verhält und dieser Verdacht hat sich bestätigt. Seit 2009 gibt es auch für erwachsene Leistungsberechtigte eine Kooperation mit dem LVR. Seit 2012 arbeiten wir zudem mit der Suchtklinik zusammen, da wir auch viele Suchterkrankte betreuen. Kurzum: Das Thema Gesundheit ist ein ganz wichtiger Parameter, den wir in unserer Vermittlungsarbeit immer berücksichtigen.

Servicestelle   SGB II Wie erkennen Sie versteckte Suchtabhängigkeiten und wie schaffen Sie es, dass die Leistungsberechtigten mit Ihnen darüber sprechen?

Thomas Mikoteit : Das ist schwierig, da Suchterkrankungen von der Gesellschaft oft tabuisiert werden und kaum darüber gesprochen wird. Die Leistungsberechtigten kommen also nicht einfach zu uns und sagen: „Hören Sie mal Frau oder Herr Vermittler, ich habe da ein Suchtproblem.“ Wir vermuten bei vielen, dass sie ein Suchtproblem haben. Sicher sagen können wir es nur bei ca. zehn Prozent, die direkt mit uns darüber geredet haben oder deren Daten uns über den ärztlichen Dienst mitgeteilt worden sind. Und man muss auch bedenken, dass suchtkrank nicht gleich suchtkrank ist. Es gibt verschiedene Schweregrade. So gibt es diejenigen, bei denen die Erkrankung gar nicht sichtbar ist und die immer noch „funktionieren“. Andere sind schon so schwer beeinträchtigt, dass es für sie schlichtweg ums Überleben geht. Diese Menschen haben meist nicht nur ein Suchtproblem, sondern weitere Probleme, die die Vermittlung nicht einfacher machen. Das können beispielsweise Depressionen, Angststörungen, Hepatitis oder HIV sein. Und alles plagt sie meist schon seit Jahren. Da wir keine Mediziner sind, erkennen wir die Probleme als Vermittler nur, wenn wirkliche Auffälligkeiten da sind. Und selbst dann ist es gar nicht so einfach, die richtige Entscheidung über die passende Maßnahme für einen Leistungsberechtigen mit Suchterkrankung zu treffen. Deswegen haben wir ein optionales Screening eingeführt. Es funktioniert so: Wenn die oder der Jobcenter-Mitarbeitende das Gefühl hat, dass es dem Leistungsberechtigten nicht gut geht, bietet sie oder er dem Leistungsberechtigten das Screening an. Ärzte machen dann direkt im Jobcenter eine erste, schnelle Kurzdiagnostik und geben eine erste Einschätzung ab. So wissen wir, welche Problematiken bestehen und können entscheiden, welche Arbeitsmarktmaßnahme am besten zu den Leistungsberechtigten passt. Und die Menschen selbst haben so einen ersten Kontakt zu einem Arzt. Damit ist oft das Eis gebrochen und die Frauen und Männern haben dann meist kein Problem, für Folgegespräche und die genauere Diagnostik in die Klinik zu gehen.

Servicestelle SGB IIWas ist aus dem Projekt geworden? Inwieweit hat das Projekt „Sunrise“ langfristig Einfluss auf die Integrationsarbeit gehabt?

Thomas Mikoteit: Das Projekt „Sunrise“ ist inzwischen als dauerhaftes Angebot fest in unserer Struktur verankert. Das LVR Klinikum hat sich inzwischen als Arbeitsmarktdienstleister zertifizieren lassen, sodass wir die Ausschreibung der reinen Diagnostik mit arbeitsmarktlichen Angeboten kombinieren können. Dies hat für die Leistungsbeziehenden den enormen Vorteil, dass sowohl die medizinischen Leistungen als auch unsere Arbeitsmarktangebote aus einer Hand möglich sind. Dies senkt Hemmschwellen und erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit der Interventionen. Zur Integrationsarbeit kann ich sagen, dass jährlich mehr als 1.000 Leistungsberechtigte an dem Projekt teilnehmen. Nachuntersuchungen und Evaluationen haben ergeben, dass viele mit dieser Hilfe den Schritt schaffen, sich in Behandlung zu begeben, die Behandlung wirkt und sich der Gesundheitszustand der Betroffenen maßgeblich verbessert. Oft können wir diese Menschen dann auch vermitteln. Dennoch muss man beachten: Wer einmal suchtkrank war, der bleibt es für immer, auch wenn er irgendwann stabil ist. Deshalb ist auch nicht jeder Arbeitsplatz geeignet für diese Menschen und wir achten darauf, Arbeitsstellen zu finden, die genau zu ihren Möglichkeiten passen. So steigen auch die Wahrscheinlichkeit und Nachhaltigkeit der Integration. Man kann z.B. niemanden mit einer Suchterkrankung als Lokführer oder Busfahrer vermitteln oder für die Bedienung einer Baumaschine. Bei einem Rückfall wird es hier gefährlich. Das muss man bei der Vermittlung unbedingt berücksichtigen. So ist dies immer ein ganz individueller Prozess.

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