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3 Fragen an Marliese Ebert

15. Dezember 2020

Frau Ebert

Servicestelle SGB II :  Was ist das Besondere an Suchtberatung im Jobcenter Landkreis Heilbronn und welche Vorteile bietet sie Betroffenen und Integrationsfachkräften?

Marliese Ebert: Wir sind ein trägerübergreifendes Team, das aus zwei Mitarbeiterinnen (Frau Eyerle und mir) und einem Mitarbeiter (Herrn Reinartz-Kreuzer) besteht. Die drei Träger sind Caritas, die Fachklinik Friedrichshof sowie die Diakonie, für die ich tätig bin. Im Jobcenter Landkreis Heilbronn haben wir seit 2005 eine sogenannte Stabsstelle, die zwar unabhängig arbeitet, aber in die Organisation und Vorgaben des Jobcenters eingebunden ist. Der Vorteil unseres Standortes ist, dass sich unsere Räumlichkeiten direkt im Jobcenter befinden. Das heißt, die Wege sind kurz und die Kontaktaufnahme mit den Suchterkrankten erfolgt unkomplizierter und schneller. Die Hemmschwelle, Suchtberatung in Anspruch zu nehmen, wird so deutlich reduziert. Es ist nicht nur so, dass die Betroffenen nach einem Gespräch mit ihrer Integrationsfachkraft direkt zu uns kommen können, manchmal rufen uns die Fachkräfte auch an und bitten uns – natürlich nach Absprache mit dem Leistungsberechtigten – zum Gespräch dazu. Und so können wir gemeinsam die individuellen Unterstützungsbedarfe des jeweiligen Leistungsberechtigten besprechen und eine ganzheitliche Unterstützung anbieten. Im Laufe der Jahre hat sich so eine sehr effektive Kooperation entwickelt.

Servicestelle SGB II : Sie arbeiten mit verschiedenen Suchthilfeträgern zusammen, wie kann man sich Ihre Arbeit vorstellen?

Marliese Ebert: Wir als Fachdienst Sucht sind an das Suchthilfesystem angebunden und arbeiten nach den allgemeingültigen Richtlinien bzw. Standards der Suchtkrankenhilfe. Wir bieten SGB II beziehenden Menschen mit Suchtkrankheiten und suchtgefährdetem Verhalten und auch den Angehörigen Beratungsgespräche an. Diese können in Form von Einzel-, Paar- oder Gruppengespräche (Motivationsgruppe) erfolgen. Die Gespräche dienen der Suchtabklärung und der Veränderungsmotivation, aber auch der Therapievorbereitung mit anschließender Vermittlung in eine Entgiftung und in eine ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme. Darüber hinaus stellen wir den Kontakt zu Selbsthilfegruppen her und regen in Kooperation mit den Fachkliniken Nachsorgemaßnahmen an, z.B. betreutes Wohnen. Im Anschluss an eine Therapie bieten wir unterstützende Nachsorgegespräche an.

In Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst des Jobcenters können verschiedene Maßnahmen für den Leistungsberechtigten abgestimmt werden; zum einen zur Stabilisierung der Abstinenz und zum anderen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Im Verlauf des Beratungsprozesses kooperieren wir mit Ärztinnen und Ärzten, mit Fachkliniken sowie den Kostenträgern wie Rentenversicherung und Krankenkassen. Wir arbeiten mit Bildungsträgern, der Wohnungslosenhilfe und unterschiedlichen Institutionen wie dem Jugendamt, der Jugendgerichtshilfe oder der Bewährungshilfe bedarfsorientiert zusammen.

Außerdem führen wir im Jobcenter Seminare für die Integrationsfachkräfte durch. Dabei geht es darum, die Fachkräfte für das Thema Sucht zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, das Vermittlungshemmnis Sucht zu erkennen, im Gespräch mit dem Betroffenen anzusprechen und den Fachdienst Sucht hinzuzuziehen. Jeder Betroffene hat über die Dauer des Beratungsprozesses einen Ansprechpartner. Wir vertreten uns gegenseitig in allen Anliegen. Für weitere Absprachen treffen wir uns 14-tägig im Team.         

Servicestelle SGB II : Welche Unterstützungsbedarfe finden Sie bei den betroffenen Menschen vor?

Marliese Ebert: Die Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Suchtkrankheiten und suchtgefährdetem Verhalten sind sehr unterschiedlich. Der Unterstützungsbedarf hängt von der individuellen Problemlage und der Suchtproblematik ab. Zum Beispiel davon, wie lange die Person schon welche Suchtmittel konsumiert. Ist es ein legales Suchtmittel wie Alkohol oder ein illegales Suchtmittel wie Kokain oder Amphetamine, oder handelt es sich um ein nichtstoffliches Suchtverhalten wie Spielsucht? Außerdem kommen neben der Arbeitslosigkeit und Suchterkrankung zahlreiche weitere Themen hinzu wie z.B. Folgeerkrankungen, Doppeldiagnosen, Schulden, Wohnungssuche, fehlende Tagesstruktur oder Vereinsamung. Je nach Problemlage benötigen die Menschen sowohl suchtspezifische als auch arbeitsmarktnäherbringende Maßnahmen. An diesem Punkt treffen sich Integrationsfachdienst und Suchtberatung.

Mehr Informationen zum Thema "Sucht" finden Sie hier.