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3 Fragen an Mareike Berghaus

18. November 2021

Mareike Berghaus arbeitet für die neue Servicestelle Jugendberufsagenturen: Mit ihren Kolleginnen berät, vernetzt und unterstützt sie die Arbeitsbündnisse am Übergang Schule - Beruf.

Mareike Berghaus
Mareike Berghaus und ihre Kolleginnen wollen den Austausch zwischen den Jugendberufsagenturen fördern.

Sie wollen die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendämter fördern. Wo liegen da im Alltag die größten Herausforderungen?

Mareike Berghaus: Hier sind zwei Aspekte wichtig: Eine Jugendberufsagentur ist rechtlich nicht definiert und die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit ist freiwillig. Mit der Gründung einer Jugendberufsagentur entsteht also keine neue Behörde. Das erfordert, dass jedes Bündnis seine Ziele selbst festlegt und seine Zusammenarbeit individuell regelt. Gemein ist ihnen das Ziel, junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf bedarfsorientiert zu unterstützen – unter den regionalen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der individuellen Problemlagen der Jugendlichen. Deshalb gibt es keine generelle Definition davon, wie eine Jugendberufsagentur umgesetzt werden sollte – und das ist wohl die größte Herausforderung. Um bedarfsorientiert ein Angebot zu gestalten, muss jede Jugendberufsagentur vor Ort in einem Prozess entwickelt werden. Herausforderung im Alltag ist dann zum einen der Datenschutz: Wenn Fälle behördenübergreifend bearbeitet werden, müssen alle Beteiligten diesen Austausch rechtskonform regeln. Zum anderen muss das Vorhaben koordiniert werden: Welcher Partner übernimmt welche Aufgabe? Wer stellt wie viele Mitarbeitende? Kommunizieren wir über eine gemeinsame Internetseite? Und schließlich sollte immer wieder gefragt werden: Wie können wir die Jugendlichen erreichen und bestmöglich unterstützen? Insgesamt nehmen wir wahr, dass die Einrichtung und Entwicklung einer Jugendberufsagentur nicht unbedingt linear verläuft und irgendwann abgeschlossen ist. Für die Akteurinnen und Akteure in den Jugendberufsagenturen bedeutet dies, stetig dranzubleiben.

Die Situationen vor Ort sind unterschiedlich: Im Umkreis von Hamburg haben junge Menschen andere Bedürfnisse als im Erzgebirge. Wie reagieren die rechtskreisübergreifenden Kooperationen auf die lokalen Ausgangsbedingungen?

Mareike Berghaus: Es gibt große Unterschiede bei der Umsetzung von Jugendberufsagenturen, etwa hinsichtlich des Zugangs, der Angebotsgestaltung und des Netzwerks vor Ort. Beim Thema Zugang stellt sich jede Jugendberufsagentur die Frage, wie und wo sie erreichbar sein will. Es gibt Jugendberufsagenturen, gerade in dicht besiedelten Regionen, die im Sinne eines One-Stop-Shops eine gemeinsame Anlaufstelle eingerichtet haben. Dort sitzen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aller drei Rechtskreise „unter einem Dach“. In einem zentralen Empfangsbereich klären Mitarbeitende mit den Jugendlichen direkt, um welche Anliegen es geht. In anderen Regionen macht so etwas wenig Sinn – zum Beispiel in stark ländlich geprägten Kommunen, wo die Wege viel weiter sind und der Bus deutlich seltener fährt. Dort kann es mehrere kleine Anlaufstellen geben, etwa in einzelnen Gemeinden. Es gibt aber auch das Modell der temporären Anlaufstelle an Orten wo die Jugendlichen sind – also eine Sprechstunde der Jugendberufsagentur, die zum Beispiel einmal die Woche in einem Jugendklub stattfindet. Bedarfslage und Rahmenbedingungen vor Ort wirken sich auch auf die Angebote aus: Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist in Duisburg sicher anders als in München. Auch die Problemlagen von Jugendlichen können je nach Bevölkerungsstruktur sehr unterschiedlich sein. In der einen Jugendberufsagentur geht es dann vielleicht eher darum, Perspektiven trotz fehlender Ausbildungsplätze zu schaffen. Andere Jugendberufsagenturen setzen ihren Fokus auf aufsuchende Beratung, weil dort die Herausforderung darin besteht, einzelne Jugendliche überhaupt zu erreichen. Und als drittes ist es ebenso wichtig auf das regionale Gesamtangebot zu schauen. Häufig gibt es neben den Regelinstrumenten des SGB II, III und VIII regionale Initiativen für junge Menschen. Auch die Landesprogramme zur Unterstützung des Übergangs von der Schule in den Beruf spielen eine wichtige Rolle. Hier sollte die Jugendberufsagentur keine Parallelstrukturen aufbauen, sondern ein Netzwerk mit den anderen Akteurinnen und Akteuren bilden.

Mit welchen Unterstützungsbedarfen oder Fragen haben sich die Jugendberufsagenturen bisher an Sie gewendet?

Mareike Berghaus: Viele Jugendberufsagenturen wünschen sich einen bundesweiten Überblick über die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang Schule - Beruf. Unsere Servicestelle ist da ein neutraler Partner: Wir wollen auf unserem Onlineportal einen Überblick bieten und Transparenz schaffen, indem wir etwa Publikationen zum Thema bündeln. Viele wünschen sich auch Informationen zu anderen Jugendberufsagenturen: Wo sind sie, seit wann, in welchen Konstellationen, unter welchen Rahmenbedingungen? Sie möchten Sparringspartner finden und voneinander lernen. Daher werden wir zukünftig in unser Portal eine Datenbank und Deutschlandkarte mit den bundesweit bestehenden Jugendberufsagenturen integrieren. Sehr viele Jugendberufsagenturen wünschen sich außerdem Praxisbeispiele von uns und wollen sich darüber mit Kolleginnen und Kollegen austauschen. Auch das ermöglichen wir, über Veranstaltungen und eine eigene digitale Plattform.

Die Servicestelle Jugendberufsagenturen ist im Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelt. Lesen Sie hier, welche Angebote die Servicestelle bietet.

Lesen Sei hier einen ausführlichen Artikel zu der Servicestelle Jugendberufsagenturen.