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Kreisjobcenter Marburg-Biedenkopf

1. April 2015

Das Kreisjobcenter Marburg-Biedenkopf ist ein Jobcenter durchschnittlicher Größe mit 187 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In der ländlichen Region des Kreises in Mittelhessen werden rund 6000 Bedarfsgemeinschaften betreut. Der Arbeitsmarkt ist robust. Es existiert ein guter Branchenmix, welcher sich hauptsächlich aus dem verarbeitenden Gewerbe, dem Dienstleistungs- und dem Gesundheitssektor zusammensetzt. Das Jobcenter ist dem SGB II-Vergleichstyp IId zugeordnet. Die Servicestelle SGB II hat die Leiterin des Kreisjobcenters, Frau Andrea Martin, für ein Gespräch getroffen.

Servicestelle SGB II: Frau Martin, wie sind Sie Leiterin des Kreisjobcenters Marburg-Biedenkopf geworden?

Andrea Martin: Ich habe Jura mit den Schwerpunkten Verwaltungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht studiert. Im Jahr 2000 habe ich als Nachwuchskraft für den höheren Dienst bei der Bundesagentur für Arbeit angefangen. Bevor ich 2005 zum Kreis Marburg-Biedenkopf gewechselt bin und die Leitung des Kreisjobcenters übernommen habe, war ich zuletzt als Geschäftsführerin für Finanzen und Personal bei der Agentur für Arbeit in Wetzlar tätig.

Servicestelle SGB II: Das Kreisjobcenter Marburg-Biedenkopf hat eine spezielle Arbeitsweise: Sie arbeiten mit einem integrierten Fallmanagement – was bedeutet das konkret?

Andrea Martin: Das bedeutet, dass die Leistungssachbearbeitung und die Arbeitsberatung sowie -vermittlung von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter gemeinsam erbracht werden. Dadurch haben unsere Kundinnen und Kunden immer nur eine Ansprechperson. Dies geht zwar mit hohen Anforderungen an unsere Mitarbeiterschaft einher, aber unsere Kundinnen und Kunden bewerten dies als sehr positiv. Beispielweise wird dadurch die Kontaktdichte positiv beeinflusst: Wenn es eine Nachfrage im Bereich der Leistungsgewährung gibt, kann der jeweilige Fallmanager auch gleich direkt nach dem Status der letzten Bewerbungen fragen. Unterstützt wird die Arbeit unserer Fallmanager im Bereich der Arbeitsvermittlung durch unseren Arbeitgeberpersonalservice.

Servicestelle SGB II: Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Fallmanagement und Arbeitgeberpersonalservice konkret aus?

Andrea Martin: Sobald der Arbeitgeberpersonalservice neue Stellenangebote erhält, werden diese in unser internes System eingespeist. Darin kann das Fallmanagement dann nach passenden Stellen für die jeweilige Kundin bzw. den jeweiligen Kunden suchen. Darüber hinaus bestehen Patenschaften der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberpersonalservice für die Fallmanagement-Teams. Dadurch nehmen die „Paten" im Bedarfsfall auch an den wöchentlichen Teamsitzungen der Teams teil.

Servicestelle SGB II: Für die Zielgruppe der Familien halten Sie ein spezielles Angebot bereit. Was umfasst dieses?

Andrea Martin: Die Zielgruppe der Erziehenden im SGB II betreuen wir im Rahmen unseres Centers für Kind und Karriere, dem KuKCenter. Dort können Mütter und Väter aus dem SGB II-Leistungsbezug intensiv nach Stellen und/oder Ausbildungsplätzen suchen während ihre Kinder vor Ort betreut werden. Konkret heißt das, dass wir dort eine eigene Kita haben. Dadurch können wir auch in Randzeiten innerhalb von 24 Stunden eine Kinderbetreuung sicherstellen. Darüber hinaus bieten wir im KuKCenter noch die Jobakademie für Alleinerziehende, ein regelmäßig stattfindendes Jobcafé und die Arbeitsgelegenheit Kreativa an. Auch gibt es mobile Familienbegleiterinnen und -begleiter, die in besonderen Fällen auch eine kurzfristige Kinderbetreuung zuhause bei den Kundinnen und Kunden anbieten oder dabei helfen am Wohnort der Kundinnen und Kunden eine geeignete Kinderbetreuung zu finden. Neben dieser speziellen Förderung für Familien, praktizieren wir auch Gender Budgeting.

Servicestelle SGB II: Wie setzen Sie das Gender Budgeting im Kreisjobcenter Marburg-Biedenkopf ein?

Andrea Martin: Wir untersuchen regelmäßig, ob die Verwendung unserer Eingliederungsmittel geschlechtergerecht verteilt wird. Beispielsweise haben wir dabei analysiert, dass in der Vergangenheit Eingliederungszuschüsse überproportional häufiger für männliche Kunden gewährt wurden. Anschließend haben wir im Kontext der geschlechtergerechten und bedarfsgerechten Verteilung geprüft, ob das so richtig ist. Daraus resultierte, dass wir mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Arbeitgeberpersonalservice Zielvereinbarungen geschlossen haben, um die Verteilung besser auszubalancieren. Daraufhin stieg die Quote der weiblichen Kunden mit gewährtem Eingliederungszuschuss an. Bei der Bewertung der Effekte war erkennbar, dass diese Maßnahme reale Arbeitsmarkteffekte für Frauen hatte.

Servicestelle SGB II: Vielen Dank für das Gespräch.