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Step by Step

12. November 2020

Jobcenter Baden-Baden und Landkreis Rastatt

Man sieht Menschen in einer Werkstatt arbeiten.
Werkstatt für berufliche Integration
  • Schwerpunktthema Gesundheitsförderung
  • Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene

Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, wie Suchtproblematiken oder psychischen Beeinträchtigungen, aber auch aufgrund des Altershaben es besonders schwer aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauszufinden. Die Jobcenter Baden-Baden und Landkreis Rastatt kooperieren mit dem Verein Fischer-Haus e.V., um diesen Menschen Perspektiven und eine feste Tagesstruktur zu bieten.

 

Die Ausgangslage für das Projekt ergibt sich aus der Entwicklung der Zahlen und Strukturen der Leistungsberechtigten in den vergangenen Jahren. Dabei sind Personengruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen und Problemlagen identifizierbar, die mit den gängigen Instrumenten zur Verbesserung der Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nicht nachhaltig zu integrieren sind. Die Verantwortlichen der beiden beteiligten Jobcenter und die regionalen Suchtbeauftragten waren sich einig, dass die Betroffenen ein Integrationsvorgehen brauchen, das weit über standardisierte Schulungs- und Hilfsangebote hinausgeht und den individuellen Bedürfnissen und Problemlagen der Betroffenen gerecht wird.

Projektziel ist, die Lebensverhältnisse von Menschen mit besonderen Problemlagen zu stabilisieren, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Ziel ist die Reintegration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Maßnahme ist für Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen gedacht. Dazu gehören Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund besonderer Vermittlungshemmnisse, wie psychische Beeinträchtigung und Suchtprobleme, aber auch soziale Benachteiligung aufgrund eines Migrationshintergrunds. Auch ältere Leistungsberechtigte gehören zur Zielgruppe.

Das Projekt „Step by Step“ besteht seit 2011. Die Dauer einer Maßnahme beträgt sechs Monate. Es gibt insgesamt 40 Teilnahmeplätze pro Maßnahme, also 80 Plätze pro Jahr. Falls Projektteilnehmende ausscheiden, können diese Plätze durch Neuzugänge wieder besetzt werden.

Kofinanzierungspartner sind die Jobcenter Landkreis Rastatt und Baden-Baden. Die Maßnahme wird vom Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg gefördert. Die Kofinanzierung besteht aus den ALG II-Regelleistungen des Bundes an Projektteilnehmende (§ 20 SGB II) sowie die abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die die Jobcenter direkt an die Teilnehmenden leisten.

Projektträger ist der Verein Fischer-Haus e.V. in Kooperation mit der Fachstelle Sucht des Baden-Württembergischen Landesverbands für Prävention und Rehabilitation gGmbH (bwlv) in Rastatt. Weitere Projektpartner sind die Jobcenter Baden-Baden und Landkreis Rastatt. Als Projektteil eingebunden ist auch die Werkstatt für berufliche Integration für Menschen mit Wiedereingliederungshemmnissen als Diagnostik-/ Arbeitstrainings- und Praktikumsstelle sowie die Arbeitsplatzvermittlungsinitiative „Starthilfe“. Weitere Partner im Projekt sind Betriebe, die einen Praktikumsplatz oder eine Arbeitsstelle anbieten.

Die Teilnehmenden werden Schritt für Schritt auf die berufliche (Wieder-) Eingliederung  vorbereitet. Die Projekt-Mitarbeitenden stehen ihnen dabei hilfreich zur Seite. Da jeder Maßnahme-Teilnehmende individuelle Problemlagen hat, wird in Gesprächen nach passenden Lösungen gesucht und ein persönliches Wiedereingliederungskonzept erarbeitet. Für die Leistungsbeziehenden ist es zunächst wichtig, wieder in einen strukturierten Tagesablauf zu finden. Außerdem steht die Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Problematik im Vordergrund. Hierfür besteht die Möglichkeit, das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Suchthilfe bzw. Beratungsdienste für psychisch belastete Menschen in Anspruch zu nehmen.

Alle Projektbeteiligten arbeiten eng zusammen, um flexibel auf die Voraussetzungen der Leistungsberechtigten eingehen zu können. Die Maßnahme ist in mehrere Phasen aufgeteilt:

  • Phase I: Die Bindungs- und Motivationsphase dauert in der Regel vier Wochen. In Einzelgesprächen geht es zunächst ums gegenseitige Kennenlernen, außerdem werden die Defizite, die bisher eine Vermittlung auf den Arbeitsmarkt beeinträchtigt haben, herausgearbeitet. Ziel der Phase ist ein schriftlich festgehaltener Gesamthilfeplan, der eine Zielvereinbarung enthält. Die Teilnehmenden werden dann zu einer Gruppe zusammengefasst, in der die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess und die damit einhergehenden möglichen Hürden besprochen und gemeinsam Lösungsstrategien erarbeitet werden. Phase I beinhaltet drei 30-minütige Einzelgespräche sowie drei Gruppeneinheiten á 90 Minuten.

  • Phase II: Während der Planungsphase, werden berufsrelevante soziale Kompetenzen verbessert, Arbeitstugenden, wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Motivation, erlernt. Es finden drei 30-minütige Einzelgespräche, sowie drei Gruppeneinheiten á 90 Minuten statt. Begleitend wird in zwei Einheiten á 90 Minuten gezielt die Praktikumsphase vorbereitet. Phase II dauert in der Regel fünf Wochen.

  • Phase III: Die Praktikumsphase kann in der Werkstatt für berufliche Integration bzw. einem externen Kooperationsbetrieb absolviert werden. Die Durchführung des Praktikums in der Werkstatt für berufliche Integration ist insbesondere dann indiziert, wenn ein erhöhter Förderbedarf besteht. In der Werkstatt für berufliche Integration können die Teilnehmenden ihre Leistungsfähigkeit testen und ausbauen.

    Je nach individuellen Möglichkeiten erfolgt das Praktikum in Voll- oder Teilzeit. Ziel ist, die Belastbarkeit der Leistungsberechtigten zu steigern. In der Werkstatt stehen pädagogische Fachkräfte als Ansprechpartner zur Verfügung. Diese können auch bei alltagspraktischen Tätigkeiten behilflich sein. Die Praktikumsdauer ist individuell unterschiedlich und richtet sich nach vorhandenen Problemlagen und dem Förderbedarf. Da eine Kooperation mit verschiedenen Betrieben besteht, sind auch Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich. So erfolgt ein weiterer Schritt in Richtung Arbeitstätigkeit.

    Die kooperierenden Firmen stellen sowohl Praktikums- als auch dauerhafte Arbeitsplätze zur Verfügung. Die Betriebe werden während der Eingliederungsphase durch eine sozialpädagogische Fachkraft durch Besuche am Arbeitsplatz, arbeitsbezogene Gesprächsangebote und Beratung in Konfliktsituationen unterstützt.

    Während der Praktikumsphase findet einmalig ein Treffen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer statt, um Erfahrungen auszutauschen und im Arbeitsalltag auftretende Probleme zu besprechen. Für das Praktikum sind wöchentlich 35 Stunden vorgesehen. In diesem Stundenkontingent enthalten ist auch das Treffen aller Teilnehmenden. Zusätzlich findet wöchentlich ein Einzelgespräch mit 30 Minuten Dauer sowie ein 90-minütiges Gruppentreffen statt. Phase III dauert in der Regel sechs Wochen.

  • Phase IVa: In der Vermittlungsphase wird die Eigenplanung mit den Erfahrungen aus dem Praktikum abgeglichen und das weitere Vorgehen vorbereitet. Ziel ist, zu überlegen, wie es nach Step by Step weitergeht. Mögliche Nachfolgemaßnahmen sind:

    • Vermittlung in einen Arbeitsplatz mit einer pädagogischen Begleitung

    • Langfristige Teilnahme an der Übungswerkstatt zur Verbesserung der Vermittelbarkeit

    • Eintritt in eine Rehabilitationsmaßnahme

    • Aufnahme einer beruflichen Fördermaßnahme

In der Phase finden fünf 30-minütige Einzelgespräche sowie fünf Gruppeneinheiten á 90 Minuten statt. Für die pädagogische Begleitung am Arbeitsplatz stehen darüber hinaus noch sechs Einheiten á 30 Minuten zur Verfügung. Die Phase dauert in der Regel fünf Wochen.

  • Phase IVb: Besteht weiterer Förderbedarf sind je nach Indikationsstellung Fördermaßnahmen in der Übungswerkstatt oder externe Berufsbegleitung möglich. Weiterer Förderbedarf besteht beispielsweise dann, wenn die arbeitsbezogenen Schlüsselqualifikationen noch nicht ausreichen oder alltagspraktische Kompetenzen fehlen.

Die Werkstatt für berufliche Integration bietet den Maßnahmen-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern eine Tätigkeit im Rahmen der Wiedereingliederung in Gesellschaft und Arbeitsmarkt an. Sie stellt innerhalb der Praktikumsphase Übungsplätze zur Verfügung. Die Teilnehmenden werden sozialtherapeutisch betreut, so dass eine optimale, individuelle Förderung möglich ist.

Die Zuweisung zum Projekt erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Jobcenter des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden. Auf eine Zuweisungsquote wird verzichtet. Ab Zuweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fungiert die Projektleitung im Einzelfall als auch in der Gesamtentwicklung des Projektes als Prozessbeauftragte/r.

Alle Einzelmaßnahmen für die Leistungsberechtigten werden in Abstimmung mit den Vermittlungsfachkräften des jeweiligen Jobcenters geplant. Die erzielten Resultate werden regelmäßig in Fallkonferenzen und in Einzelgesprächen kommuniziert. Gibt es erforderliche Abweichungen von der vorgegebenen Zielsetzung und Maßnahmenplanung werden zeitnah diese an die Vermittlungsfachkräfte zurückgemeldet und mit ihnen abgestimmt.

2019 absolvierten 84 Prozent der Teilnehmenden erfolgreich Phase I der Maßnahme und traten anschließend in Phase II ein. 54 Prozent durchliefen die Maßnahme erfolgreich bis zum Ende. 11 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnte nach Beendigung der Maßnahme in einem Zeitraum von sechs Monaten in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt werden.

Weitere Informationen zum Thema Sucht finden Sie hier.