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Das STZ Halle bietet Suchterkrankten Strukturen

3. Dezember 2020

Sozialtherapeutisches Zentrum Halle (STZ)

STZ Halle
  • Schwerpunktthema Soziale Teilhabe, Arbeitsmarktintegration
  • Zielgruppe Langzeitleistungsbeziehende

Suchterkrankte Menschen, die vom Sozialtherapeutischen Zentrum (STZ) Halle betreut werden, haben meist viel verloren: Neben der Gesundheit leiden persönliche Kontakte und Interessen unter dem Suchtmittel-Konsum. Einen geregelten Tagesablauf gibt es oft nicht mehr. An diesem Punkt setzt das STZ an. Auch mit Unterstützung des Jobcenters bietet es tagesstrukturierende Hilfen an.

Das Sozialtherapeutische Zentrum (STZ) Halle bietet Menschen mit Suchthintergrund unter dem Slogan

„Alternativen (er-)leben“ tagesstrukturierende Hilfen, die auch vom Jobcenter Halle unterstützt werden. Diese Hilfen finden in Form von tagesstrukturierenden Angeboten oder auch Arbeitsgelegenheiten (AGH) statt.

Im Fokus stehen Menschen, die an einer Suchterkrankung leiden. Suchterkrankungen bestimmen im fortgeschrittenen Verlauf oft alle Lebensbereiche der betroffenen Menschen. Persönliche Interessen, soziale Kontakte, Tagesabläufe und Lebensinhalte werden von dem Bedürfnis nach Konsum des Suchtmittels bestimmt. Veränderung ist dringend notwendig, jedoch bieten sich für die Betroffenen meist keine erkennbaren Alternativen. Auf sich allein gestellt, ist eine Änderung des Suchtverhaltens für diese Menschen deswegen kaum realisierbar.

Die Angebote des STZ bieten speziell für die Gruppe von langzeitarbeitslosen Menschen mit suchtbedingten Vermittlungs- und Beschäftigungshemmnissen zielgerichtet begleitete und fachlich angeleitete Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie werden als Gruppenmaßnahmen durchgeführt. Die Betroffenen erlernen (wieder) physische, psychische und soziale Handlungskompetenzen, um langfristig ihr Leben möglichst suchtfrei und selbstständig bestreiten zu können. Dies bildet dann auch die Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Arbeitsfähigkeit.

Das tagesstrukturierende Angebot für suchtkranke Menschen gibt es seit 2002. Die Leistungserbringung erfolgte zunächst ausschließlich auf der Grundlage der klassischen Eingliederungshilfe. Ab 2005 wurden dann erste Maßnahmen im Rahmen des SGB II erbracht. Heute stehen für betroffene Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle 20 Plätze auf der Grundlage des §16a Nr. 3 SGB II §67 SGB XII und 12 Plätze auf der Grundlage des §16d SGB II zur Verfügung. Leistungen nach §16a Nr. 3 SGB II können maximal 24 Monate und Leistungen nach §16d SGB II je nach persönlichem Anspruch und maximal für die Laufzeit der jeweiligen AGH in Anspruch genommen werden.

Die Finanzierung der Leistung nach § 67 SGB XII erfolgt durch die Kommune. Die Leistung nach 16d SGB II wird, wie für AGH üblich, vom Jobcenter finanziert. Die Laufzeit richtet sich nach der individuellen Lage des Betroffenen.  

Leistungserbringender Träger ist die Volkssolidarität habilis gGmbH unter deren Dach das Sozialtherapeutische Zentrum Halle arbeitet. Das STZ ist in regionale und überregionale Netzwerke der psychiatrischen Krankenversorgung eingebunden. Neben den SGB II-Leistungen werden weiterhin klassische Leistungen der Eingliederungshilfe auf der Grundlage des SGB IX erbracht.

Seit 2013 gibt es außerdem eine Zusammenarbeit mit der AOK Sachsen-Anhalt: Finanziert durch die AOK Sachsen-Anhalt können Kundinnen und Kunden der Krankenkasse an bis zu 20 Kalendertagen Leistungen des STZ in Anspruch nehmen.

Die tagesstrukturierenden Angebote des Sozialtherapeutischen Zentrums Halle sehen Tagesabläufe mit sinnvollen Aktivitäten und verbindlichen Zeiten vor. Es werden kreative Beschäftigungen im Werkstattbereich, Tätigkeiten in umliegenden Grünflächen oder hauswirtschaftliche Aufgaben angeboten. Teilnehmende erhalten eine Tagesaufgabe und ein Tagesziel. Für Gesprächsbedarfe stehen jeder Zeit erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des STZ bereit.

Die Anwesenheitszeiten belaufen sich wochentags von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Die Einrichtung ist jedoch 365 Tage im Jahr geöffnet. Das STZ Halle steht Teilnehmenden, ehemaligen Teilnehmenden und gelegentlich auch Angehörigen an Wochenenden und Feiertagen u.a. zur Krisenprophylaxe als Anlaufpunkt und zur allgemeinen Freizeitgestaltung (Werken, Kochen, Spielen etc.) offen. Hierbei handelt es sich um kein finanziertes Angebot. Es ist vielmehr eine, der Zielführung der Maßnahmen dienende „Zugabe“ der Einrichtung.

Die Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitierte bislang durch die Tagesstruktur, die sinnvolle Beschäftigung, Erfolgserlebnisse sowie die sozialen Kontakte und vertrauten Ansprechpartner bei Problemen. Sie konnten so persönliche Interessen herausbilden und ihre Lebenssituation stabilisieren. Im Einzelfall werden im Abstand von max. sechs Monaten sogenannte Hilfeplangespräche geführt. Dann kommen alle Akteure einschließlich des Leistungsbeziehenden zusammen, um über Entwicklungsstand, Hilfebedarfe, Strategien und Perspektiven zu sprechen.

Für die Leistungen nach § 16d SGB II können analoge Termine, hier jedoch ohne das Sozialamt angesetzt werden. Darüber hinaus ist ein enger Kontakt zu Mitarbeitenden des Jobcenters durch eine ständige Kontaktperson gewährleistet. Über die Hilfeplangespräche hinaus wird im Rahmen des Qualitätsmanagements zur allgemeinen Leistungserbringung nach § 16a SGB II einmal jährlich wird in einer Sitzung der beteiligten Partner über die Projekterfolge gesprochen.

Hier Erfahren Sie mehr über die Einrichtung und das Projekt.

Weitere Informationen zum Themas Sucht finden Sie hier.