Der Bescheid

Druckversion
Quelle: 
Colourbox.com

Die Entscheidung über den Antrag auf Arbeitslosengeld II wird per Post zugestellt. Ein Bescheid informiert über Höhe und Dauer der Leistungen.

Er informiert zusätzlich darüber, auf welches Konto die Leistungen gezahlt werden, bei welcher Krankenkasse und welchem Rentenversicherungsträger die Antragsteller versichert sind. Aus den beigefügten Berechnungsbögen kann man entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und ob und in welcher Höhe Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurde.

Widerspruch

Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie binnen eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei dem im Bescheid genannten Träger einlegen. Bekannt gegeben ist der Bescheid, wenn Sie ihn per Post erhalten haben. Dies ist grundsätzlich der dritte Tag nach Versendung (siehe Poststempel).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit