Arbeitsgelegenheiten

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Mann bei der Müllbeseitigung.
Quelle: 
colourbox.com

Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (in der Öffentlichkeit "Ein-Euro-Jobs" genannt) können Arbeiten gefördert werden, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Über die Förderung entscheiden die regional zuständigen Jobcenter entsprechend der individuellen Erfordernisse der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen. Die Mehraufwandsentschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.