Eingliederungsberichte der zugelassenen kommunalen Träger
Die zugelassenen kommunalen Träger übermitteln dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich zum 31. März einen Eingliederungsbericht. Hier wird dargestellt, welche Strategien bei den Bemühungen um Eingliederung und um Überwindung der Hilfebedürftigkeit von Leistungsempfängern angewandt wurden und wie die im Vorjahr erzielten Ergebnisse aus Sicht des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt bewertet werden.
Hier finden Sie die Eingliederungsberichte dieser "Optionskommunen" seit 2006.
Gesetze
In dieser Übersicht haben wir die wichtigsten aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen zur sozialen Sicherheit zusammengestellt.
Über die Links gelangen Sie auf des Portal www.bundesrecht.juris.de, in welchem das Bundesministerium der Justiz für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit stellt.







