Junge Menschen
Wenn erwerbsfähige, hilfebedürftige Jugendliche unter 25 Jahren Arbeitslosengeld II beantragen, vermittelt ihnen ein fester Ansprechpartner einen Ausbildungsplatz, eine Arbeitsstelle oder einen Zusatzjob. Er kümmert sich auch darum, dass Jugendliche Zugang zu weiteren Förderangeboten wie z. B. den berufsvorbereitenden Maßnahmen erhalten.
Migrantinnen und Migranten
Arbeit ist eine Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wie alle anderen Arbeitslosengeld II-Empfänger haben Migrantinnen und Migranten, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, Anspruch auf Förderung, Service und Geldleistungen der Grundsicherung.
Alle Ausländer, die über eine Bleibeperspektive in Deutschland verfügen, haben Anrecht auf intensive individuelle Förderung. Ausgenommen sind demnach nur Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (d. h. insbesondere Asylbewerber und Duldungsinhaber).





