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"Wie schaffen wir es, mehr Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?"

19. Dezember 2017

Diese Frage beantwortet Christoph Beyer, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH) und Leiter des Fachbereichs Integrationsamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Nahaufnahme von Händen, die gebärden.
Quelle: iStock

"Wie schaffen wir es, mehr Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?"

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die damit einhergehenden, stufenweise in Kraft tretenden Reformen im SGB IX stellen die gesetzlichen Grundlagen für einen inklusiven Arbeitsmarkt dar. Es gilt nun, diese guten Ansätze sowohl für die Menschen mit Behinderungen als auch für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit Leben zu füllen. Die Jobcenter und die Integrationsämter sind gefordert, bedarfsgerechte Leistungen anzubieten.
Für einen inklusiven Arbeitsmarkt ist im Sinne der Prävention ein frühzeitiges Ansetzen elementar. Besonderes Augenmerk richtet der Landschaftsverband Rheinland daher auf den Übergang Schule-Beruf. Die Integrationsämter haben im August 2016 die für sie neue Aufgabe der beruflichen Orientierung gesetzlich übertragen bekommen. Dadurch war es in NRW möglich, das im Jahre 2009 eingeführte Modellprojekt „Schule trifft Arbeitswelt“ (STAR) zu verstetigen und als festen Bestandteil in das Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) aufzunehmen.

Das Budget für Arbeit wird im Rahmen des BTHG ab Januar 2018 bundesweit gesetzlich eingeführt und eröffnet Menschen mit Behinderungen, die bisher ausschließlich in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten konnten, neue Chancen auf einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“ erweitert den gesetzlichen Rahmen freiwillig um bewährte Leistungen, wie beispielsweise ein Budget für Ausbildung. Hinzu kommt die gesetzliche Öffnung der Integrationsprojekte, die jetzt zutreffender „ Inklusionsbetriebe“ heißen, um die Personengruppe bestimmter psychisch kranker Menschen sowie die Erleichterung des Zugangs zu Inklusionsbetrieben für langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen.
Allen gesetzlichen oder freiwilligen Leistungen ist dabei jedoch gemein, dass sie passgenau und flexibel an den Bedarfen der Menschen mit Behinderungen ansetzen müssen, um den Inklusionsprozess als Ganzes zu fördern. Dazu ist ein ganzheitliches Beratungs-und Begleitungsangebot aus einer Hand unabdingbar.

Portrait von Christoph Beyer. Er hat kurze braune Haare und lächelt.

Christoph Beyer