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Jobcenter-Porträt Hochsauerlandkreis

1. Mai 2014

Das kommunale Jobcenter Hochsauerlandkreis ist in allen 12 Städten und Gemeinden des Kreises mit einem Standort vertreten. Koordiniert wird die Arbeit dieser teilweise sehr unterschiedlichen Standorte von der Zentrale des Jobcenters in Meschede. Mit 1.956 km² ist der Hochsauerlandkreis der flächengrößte Kreis in Nordrhein-Westfalen, der durch eine überwiegend mittelständische Wirtschaftsstruktur geprägt ist. Das kommunale Jobcenter Hochsauerlandkreis ist dem SGB II-Vergleichstyp IId zugeordnet. Die Servicestelle SGB II hat sich mit der Geschäftsführerin Ingrid Stein getroffen und ihr folgende Fragen gestellt.

Der Sitz des Jobcenters Hochsauerlandkreis im Kreishaus Meschede

Servicesstelle SGB II: Sie haben eine besondere Struktur in Ihrem Jobcenter – es ist nicht eines, sondern gleich ein ganzes Dutzend. Warum?

Ingrid Stein: Das liegt an unserer Fläche. Die Flächenkreisproblematik haben wir von Anfang an als Herausforderung aber auch als Chance begriffen und uns dezentral aufgestellt: Unsere Kundinnen und Kunden finden in den 12 Städten und Gemeinden jeweils ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. ihren persönlichen Ansprechpartner für alle Fragen von Leistungssachbearbeitung, Fallmanagement und Arbeitsvermittlung. Jedes Jobcenter, egal wie groß, ob Arnsberg mit vielen Arbeitslosen, oder Hallenberg mit wenigen, verfügt zudem über die eigene Personal-, Organisations- Aufgaben- und Budgetverantwortung. Das Kerngeschäft findet damit vor Ort im Rathaus statt. Das kennen unsere Bürger, und es gibt weder Hemmschwellen noch zusätzliche Fahrzeit und -kosten. Und der Bürgermeister trifft täglich nicht nur Bürger, sondern auch Unternehmen und kann das Thema Arbeitsvermittlung gut transportieren.

Servicesstelle SGB II: Und wie steuern Sie ein Dutzend Jobcenter?

Ingrid Stein: Unsere Hauptniederlassung hat ihren Sitz in Meschede. Hier beschäftigen wir 20 Kolleginnen und Kollegen im Wesentlichen mit der finanziellen und strategischen Steuerung, dem Verwaltungs- und Kontrollsystem, der Entwicklung der arbeitsmarktlichen Rahmenkonzeption, der Durchführung von Widerspruchs-, Klage- und Vergabeverfahren, dem Außendienst, der Reha-Sachbearbeitung und Sonderprogrammen wie z.B. 50plus. Das eigentliche Kundengeschäft wird in unseren 12 Standorten vor Ort erledigt. Grundlage für die Zusammenarbeit ist die sog. Delegationssatzung. Dabei ist der ständige Dialog mit den lokalen Akteuren unverzichtbar. Wir steuern vor allem über lokale Zielvereinbarungen, jährliche Statusgespräche und kollegiale Beratung. In das operative Geschäft greifen wir möglichst wenig ein. Darüber hinaus führen wir regelmäßig Gespräche mit Vertretern der jeweiligen Arbeitsebenen, von Hausleitung bis Fallmanagement, und diskutieren, ob wir auf dem richtigen Weg sind oder eine Kurskorrektur erforderlich ist.

Servicesstelle SGB II: Lassen sich denn die Kolleginnen und Kollegen führen, so weit weg von der Zentrale des Jobcenters?

Ingrid Stein: Die örtlichen Leiterinnen und Leiter der Jobcenter sind vergleichbar mit Teamleiterinnen und Teamleitern in den gemeinsamen Einrichtungen. Wir versuchen sie mit Argumenten zu überzeugen. Die Personalhoheit liegt allerdings in der Hand der Bürgermeister vor Ort. Wir könnten über die Fachaufsicht eingreifen, aber das machen wir in der Regel nicht. Wenn wir merken, es gibt Differenzen, dann suchen wir das gemeinsame Gespräch, ggf. auch unter Beteiligung der jeweiligen Behördenleitungen.

Servicesstelle SGB II: Konkurrieren die Jobcenter nicht untereinander?

Ingrid Stein: Wir haben innerhalb der Region ein Kennzahlensystem eingeführt, das sich an die Bundes-/Landessystematik anlehnt. Die Kolleginnen und Kollegen wissen durch das monatliche Monitoring, was in der Nachbarkommune passiert und wo sie selber stehen. Dadurch ergibt sich auch eine Art Wettbewerb, bei dem niemand die „rote Laterne" haben will. Insbesondere bei der Unternehmensansprache gibt es klar definierte Zuständigkeiten. Die Federführung liegt bei dem Jobcenter, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat.

Servicesstelle SGB II: Was sind Ihre Pläne für 2014?

Ingrid Stein: Unser Topthema ist die Umwandlung von Minijobs. Sie sind für Langzeitleistungsbezieher hilfreich für eine erste Integration in den Arbeitsmarkt. Aber wir finden es wichtig, dass man es nicht dabei belässt. Und darüber reden wir mit den Arbeitgebern und den Kundinnen und Kunden. Vor allem diejenigen Kundinnen und Kunden, die nur noch einen kleinen Aufstockungsbetrag bekommen, motivieren wir zur Ausweitung des Beschäftigungsumfangs, damit sie vom Transferleistungsbezug unabhängig werden. Bei Bedarf reden wir mit dem Arbeitgeber und weisen u.a. darauf hin, dass er in bestimmten Konstellationen Geld sparen kann. Darüber klären wir mit einem Flyer auf. Und wir wollen uns mit dem Thema Dumpinglöhne befassen. Wir haben den Eindruck, dass nicht jeder Arbeitgeber den ortsüblichen oder gültigen tariflichen Lohn bezahlt.

Servicesstelle SGB II: Was ist persönlich Ihre größte Herausforderung?

Ingrid Stein: Dass ich gesund bleibe und einen Ausgleich über Familie und Hobbies habe. Das SGB II-Thema ist unglaublich spannend, ich erlebe täglich viel Unerwartetes und es gibt tolle Erfolgserlebnisse, wenn Kundinnen und Kunden trotz aller Schwierigkeiten doch noch eine Stelle finden. Aber am Anfang waren es sieben Tage die Woche Hartz IV, da muss man aufpassen. Irgendwann muss man die Tür zu machen und abschalten können.